Verpflichtendes letztes Kindergartenjahr
Das Land Kärnten übernimmt seit 01.01.2014 die Kosten für einen Halbtagsplatz ohne Verpflegung im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt für Kinder mit Hauptwohnsitz in Kärnten. Laufende Förderung, Ausnahmeanträge bis 1. Mai möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Kosten für einen Halbtagsplatz ohne Verpflegung im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt, um Kindern in Kärnten eine optimale Vorbereitung auf den Schuleintritt zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Halbtagsplatz ohne Verpflegung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- Kindergartenbesuch ein Jahr vor Schuleintritt
- Teilnahme an mindestens vier Tagen bzw. 20 Stunden pro Woche am Kindergartenbetrieb
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen um Ausnahme vom verpflichtenden Kindergartenjahr (Formular)
Beschreibung
Das Verpflichtende letzte Kindergartenjahr in Kärnten richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die vorschulische Betreuungsplätze bereitstellen. Als Förderart ist ein Zuschuss vorgesehen, der unter den Themenfeldern Bildung sowie Aus- und Weiterbildung angesiedelt ist. Seit dem 1. Jänner 2014 gewährt das Land Kärnten laufende Förderungen ohne zeitliches Enddatum und übernimmt die Kosten für einen Halbtagsplatz ohne Verpflegung im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt. Damit soll die Entwicklung sozialer, kognitiver und motorischer Basiskompetenzen gefördert werden, um einen reibungslosen Übergang in den Pflichtschulbereich sicherzustellen. Die Mittel werden direkt an die beteiligten Betreuungseinrichtungen ausgezahlt und in weiterer Folge mit den Eltern verrechnet.
Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten ein Hauptwohnsitz in Kärnten, der Kindergartenbesuch im Jahr vor Schuleintritt sowie die regelmäßige Teilnahme an mindestens vier Tagen bzw. 20 Stunden pro Woche an der verpflichtenden Bildungszeit. Gefördert werden ausschließlich die Kosten für den Halbtagsplatz ohne Verpflegung mit einer Fördersumme von 85 € pro Kind und Monat über elf Monate. Ausnahmeanträge vom verpflichtenden Kindergartenjahr können jährlich bis zum 1. Mai des vorangehenden Jahres eingereicht werden; ansonsten sind laufende Förderanträge möglich. Für die Antragstellung ist das ausgefüllte Ansuchen um Ausnahme vom verpflichtenden Kindergartenjahr in der jeweils aktuellen Formularfassung beizulegen.