Versehrtenrente/Betriebsrente aus der Unfallversicherung
Versehrtenrente bzw. Betriebsrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Wien bei dauernden körperlichen oder psychischen Schäden infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Anspruch bei mindestens 20 % Erwerbsminderung (bei Kindern, Schüler:innen und Studierenden 50 %).
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Förderkriterien
Förderziel
Entschädigung für dauernde körperliche oder psychische Schäden infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit; pauschaler Ausgleich verminderter Erwerbsmöglichkeiten und zusätzlicher Mühen sowie finanzielle Unterstützung zur Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Arbeitsunfall im zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
- Berufskrankheit gemäß Berufskrankheitenliste unter Einhaltung der besonderen Bedingungen
- Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % (bei Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr, Schüler:innen und Studierenden 50 %) über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles (Betriebsrente: ein Jahr)
- Für die Betriebsrente kein gleichzeitiger Bezug einer Alterspension oder einer Ruhegenussleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit
Beschreibung
Die Versehrtenrente bzw. Betriebsrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Wien bietet eine pauschale finanzielle Unterstützung für privat Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft körperlich oder psychisch beeinträchtigt sind. Ab einer Erwerbsminderung von mindestens 20 % (bei Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr, Schüler:innen und Studierenden 50 %) nach drei Monaten bzw. ein Jahr im bäuerlichen Bereich besteht ein Anspruch auf diese Rentenleistungen. Die Höhe der Rente bemisst sich an der individuellen Bemessungsgrundlage, die sich aus dem bisherigen Einkommen der unfallversicherten Tätigkeit ergibt, und dem Grad der festgestellten Erwerbsminderung. Eine Vollrente entspricht zwei Dritteln der Bemessungsgrundlage, bei Teilinvalidität wird die Rente anteilig gewährt. Zusätzlich fällt ab 50 % Minderung eine Zusatzrente von 20 %, ab 70 % eine Zusatzrente von 50 % an. Mehrere Unfälle oder Berufskrankheiten können zu einer Zusammenrechnung der Minderung und damit zu einer Gesamtrente führen.
Versicherte in Wien können den unbefristet laufenden Zuschuss zeitlich unbegrenzt beantragen, sofern der Unfall im zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht beziehungsweise eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Für die Betriebsrente muss zudem ein gleichzeitiger Bezug einer Alterspension oder Ruhegenussleistung wegen verminderter Arbeitsfähigkeit ausgeschlossen sein. Ziel der Förderung ist der Ausgleich verminderter Erwerbsmöglichkeiten sowie die finanzielle Entlastung bei zusätzlichen Mühen in Folge der Behinderung und eine mögliche Unterstützung für die Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe. Ein ärztliches Gutachten legt die Minderung der Erwerbsfähigkeit fest und bildet die Grundlage für die Rentenbemessung.
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