Zuschuss

Versorgung von Binnenschiffen mit Landstrom

Zuschuss für Investitionen in Landstromanlagen für gewerbliche Binnenschiffe in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Neu- und Ausbau inklusive Planungsleistungen mit 80 % der förderfähigen Kosten.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: 80%

Förderziel

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionen in elektrische Landanschlüsse für gewerbliche Binnenschiffe, damit diese während des Güterumschlags oder der Wartezeit an den Liegestellen auf dieselbetriebene Motoren und Generatoren zur Stromerzeugung verzichten. Gefördert werden der Neu- und Ausbau von Landstromanlagen sowie die erforderlichen Planungsleistungen Dritter.

Förderfähige Ausgaben

  • Neu- und Ausbau von Landstromanlagen
  • Planungsleistungen Dritter

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Netzausbau oder Komponenten des öffentlichen Stromnetzes
  • Verwaltungskosten
  • Personal- und Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden
  • Landstromanlage liefert Strom aus erneuerbaren Energien
  • gesetzliche und technische Standards erfüllen
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten
  • ausreichend hohes Nutzungspotenzial besitzen
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Beschreibung

Versorgung von Binnenschiffen mit Landstrom in Rheinland-Pfalz bietet finanzielle Unterstützung für Investitionen in elektrische Landanschlüsse gewerblicher Binnenschiffe. Gefördert werden der Neu- und Ausbau solcher Landstromanlagen inklusive der erforderlichen Planungsleistungen durch Dritte mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Ziel der Maßnahme ist es, den Betrieb dieselbetriebener Motoren und Generatoren während des Güterumschlags oder Wartezeiten an Liegestellen zu vermeiden und so Emissionen zu senken sowie den Klimaschutz zu stärken. Die Förderung wird als Zuschuss durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vergeben und von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) verwaltet. Anträge können fortlaufend vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung gewährleistet wird.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie Privatpersonen mit Sitz oder operativem Vorhaben in Rheinland-Pfalz. Wesentliche Voraussetzungen umfassen die Versorgung ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien, die Einhaltung gesetzlicher und technischer Standards sowie das Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Landstromanlage muss ein hohes Nutzungspotenzial aufweisen, überwiegend der gewerblichen Schiff­fahrt dienen und mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Nicht förderfähig sind Aufwendungen für den Netzausbau, Verwaltungskosten, Personal- und Betriebskosten. Damit richtet sich das Programm insbesondere an Akteur:innen, die mit nachhaltigen Investitionen zur umweltfreundlichen und effizienten Gestaltung der Binnenschifffahrt beitragen möchten.

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