Versorgungssicherungsfonds – Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten
Förderung innovativer Konzepte zur Sicherung ambulanter, stationärer und sektorenübergreifender medizinischer Versorgung in Schleswig-Holstein. Derzeit sind keine Anträge möglich. Förderrichtlinie gültig bis 28.02.2029.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Mit den Mitteln des Versorgungssicherungsfonds soll die qualitative Weiterentwicklung der ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum beschleunigt werden. Gefördert werden innovative und zukunftsweisende Konzepte, die eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung erhalten, stärken oder unter veränderten Rahmenbedingungen weiterentwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung des Angebots
- Investitionen in innovative Konzepte
- Übertragung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Mobile, technische und digitale Lösungen
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sektorenübergreifendes oder innovatives Versorgungsprojekt, kein bereits bestehendes Angebot im Rahmen der Regelversorgung
- Projektansatz in Schleswig-Holstein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständige Förderrichtlinie
Beschreibung
Der „Versorgungssicherungsfonds“ Schleswig-Holstein unterstützt wegweisende Projekte zur Stärkung und Weiterentwicklung ambulanter, stationärer sowie sektorenübergreifender Gesundheitsangebote – mit besonderem Fokus auf den ländlichen Raum. Träger:innen wie Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen können Zuschüsse bis zu 500.000 Euro für Baumaßnahmen, Investitionen in innovative Konzepte sowie die Übertragung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragen. Gefördert werden unter anderem mobile, technische und digitale Lösungen, die zur flächendeckenden, bedarfsgerechten Versorgung beitragen und Potenziale für die künftige Regelversorgung bieten. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate; Voraussetzung ist, dass es sich um neue Versorgungsansätze handelt, die über die Regelversorgung hinausgehen und in Schleswig-Holstein realisiert werden.
Antragsberechtigt sind ambulant vertragsärztlich tätige Ärzt:innen, Medizinische Versorgungszentren, Ärztehäuser, Körperschaften wie KVSH, KZV SH, ÄKSH, Ärztegenossenschaft Nord und Hausärzteverband Schleswig-Holstein sowie Träger:innen von Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen oder kommunale Gebietskörperschaften. Die Förderrichtlinie ist bis zum 28. Februar 2029 gültig, jedoch sind derzeit keine Anträge möglich. Mit dieser Initiative setzt das Ministerium für Justiz und Gesundheit einen wichtigen Impuls zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung und zur Förderung innovativer, sektorenübergreifender Modelle in Schleswig-Holstein. Interessierte Institutionen sollten die Förderrichtlinie und die Detailanforderungen im Blick behalten, um bei Wiederaufnahme der Antragstellung zukunftsweisende Projekte einzureichen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.