Zuschuss

Verstärkerförderung - Jungunternehmer

Zuschüsse an gewerbliche Tourismusbetriebe in der Steiermark für erstmalige Gründung oder Übernahme (Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie). Anträge vor Investitionsbeginn jederzeit möglich.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: bis zu 10%

Förderziel

Zuschüsse für fremd- und eigenkapitalfinanzierte Investitionsprojekte für die erstmalige Gründung oder Übernahme von gewerblichen Tourismusbetrieben mit Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Gebäude (Um-, Zu- oder Neubau)
  • Anschaffung von Einrichtung und Software
  • Architekten- und Beratungshonorare

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer
  • Reparaturen
  • Kauf von Grundstücken
  • Marketing- und Werbekosten
  • Eigenleistungen (interne Personalkosten)
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewerbeberechtigung für den Investitionsstandort in steirischen Tourismusgemeinden
  • KMU-Status
  • Investitionsbeginn erst nach Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Verstärkerantrag des Landes Steiermark
  2. OeHT-Antrag
  3. Ausführliche Projektbeschreibung
  4. Kostenaufstellung
  5. Unbefristete Gewerbeberechtigung oder Gewerberegisterauszug
  6. Miet- oder Pachtvertrag
  7. Finanzierungszusage und Kreditvertrag oder Eigenmittelnachweis
  8. Notwendige Bewilligungen (z.B. Baubewilligung)

Beschreibung

Die Verstärkerförderung – Jungunternehmer:innen der Steiermark unterstützt gewerbliche Tourismusbetriebe bei der erstmaligen Gründung oder Übernahme mit Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie. Als ergänzende Landesförderung zu Bundeszuschüssen ermöglicht sie eine finanzielle Stärkung von Investitionsprojekten in steirischen Tourismusgemeinden. Förderungsempfänger:innen profitieren von einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, der sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalinvestitionen abdeckt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit gültiger Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort. Der Antrag kann jederzeit vor dem tatsächlichen Investitionsbeginn gestellt werden, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung gewährleistet wird. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen in Gebäude (Um-, Zu- oder Neubau), Einrichtung und Software sowie Architekt:innen- und Berater:innenhonorare. Nicht gefördert werden u. a. Umsatzsteuer, Marketingkosten, Eigenleistungen und Grundstückserwerb. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung nach Projektabschluss unter Vorlage entsprechender Belege sowie einer Endabrechnung.

Für die Antragstellung sind neben dem offiziellen Verstärkerantrag des Landes Steiermark und dem OeHT-Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung und Kostenaufstellung erforderlich. Zusätzlich sind eine unbefristete Gewerbeberechtigung oder ein Gewerberegisterauszug, Miet- bzw. Pachtvertrag, Finanzierungszusage oder Eigenmittelnachweis sowie alle notwendigen Bewilligungen (z. B. Baubewilligung) beizulegen. Das Referat Tourismus der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung fungiert als zentrale Anlaufstelle und koordiniert die Förderabwicklung. Da der Förderzeitraum unbegrenzt fortlaufend ist, können Gründer:innen und Übernehmer:innen ihre Projekte zeitnah umsetzen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Stärkung und Modernisierung der regionalen Tourismuswirtschaft sowie die Schaffung zukunftsfähiger touristischer Leitbetriebe in der Steiermark.

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