Zuschuss

Verstärkerförderung - Unternehmensstabilisierung

Unterstützung gewerblicher Tourismusbetriebe in der Steiermark in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch ideelle und finanzielle Maßnahmen (Förderungen, Beratungen). Anträge unbefristet möglich.

Unternehmensfinanzierung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: 25.000 € - 350.000 €
Förderquote: 4% - 15%

Förderziel

Förderung von gewerblichen Tourismusbetrieben mit langfristiger Erfolgschance, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, durch finanzielle Zuschüsse und Beratungsleistungen in Kooperation mit der Bundesförderstelle.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachinvestitionen
  • Betriebsberatung
  • Innovationen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Betriebsmitteln
  • Kauf von unbebauten Grundstücken
  • Ankauf von Personenkraftwagen
  • Ersatzinvestitionen ohne Qualitätsverbesserung
  • Insolvenzverfahren anhängig

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in steirischen Tourismusgemeinden
  • Aufrechte Gewerbeberechtigung
  • KMU-Status gemäß EU-Definition
  • Mindestens 30% Eigenmittelnachweis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. OeHT-Antrag in Kopie
  2. Betriebsbeschreibung
  3. Aufrechte Gewerbeberechtigung für den Investitionsstandort
  4. Kurzdarstellung der wirtschaftlichen Lage
  5. Unterfertigte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
  6. Monatliche Erlöse nach Geschäftsbereichen
  7. Monatliche Nächtigungen
  8. Angaben zu Liegenschafts- und sonstigem Vermögen
  9. Privatvermögen der Gesellschafter (bei Gesellschaften)
  10. Aufstellung nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte
  11. Detaillierte Kontoauskünfte
  12. Miet- oder Pachtvertrag

Bewertungskriterien

  • Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit
  • Tourismuspolitische Schwerpunkte
  • Qualität der Investition
  • Regionaler Mehrwert

Beschreibung

Die Verstärkerförderung – Unternehmensstabilisierung in der Steiermark richtet sich an kleine und mittlere gewerbliche Tourismusbetriebe, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, jedoch eine langfristige Erfolgschance aufweisen. In enger Kooperation mit der Bundesförderstelle werden ideelle und finanzielle Maßnahmen kombiniert, um die Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungssicherung und regionale Wertschöpfung nachhaltig zu stärken. Die Förderungen erfolgen als direkte Zuschüsse in einer Größenordnung von 25.000 € bis 350.000 € mit einer Förderquote von 4 % bis 15 %, abhängig von der Ausgestaltung des Vorhabens und der Erfüllung tourismuspolitischer Schwerpunkte. Anträge können unbefristet eingereicht werden, wodurch eine flexible Anpassung an die betriebliche Entwicklung gewährleistet ist.

Förderberechtigt sind KMU mit Standort in steirischen Tourismusgemeinden und aufrechter Gewerbeberechtigung, die mindestens 30 % Eigenmittel nachweisen. Zuschüsse kommen für aktivierungsfähige Sachinvestitionen, betriebswirtschaftliche Beratung sowie Innovationen infrage, während Ersatzinvestitionen ohne Qualitätsverbesserung, Personal­kraftwagen, unbebaute Grundstücke oder anhängige Insolvenzverfahren ausgeschlossen sind. Als Bewertungskriterien gelten Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Qualität der Investition, regionaler Mehrwert und Ausrichtung auf touristische Leitanforderungen. Eine umfangreiche Dokumentation zur wirtschaftlichen Lage, Jahresabschlüsse, Erlös- und Nächtigungsstatistiken sowie Vermögensnachweise sind Teil der Antragsunterlagen. Mit diesem Programm profitieren steirische Tourismusbetriebe von zielgerichteter Unterstützung, um Herausforderungen zu überwinden und den Standort nachhaltig zu festigen.

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