Verstärkerförderung - Unternehmensstabilisierung
Unterstützung gewerblicher Tourismusbetriebe in der Steiermark in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch ideelle und finanzielle Maßnahmen (Förderungen, Beratungen). Anträge unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gewerblichen Tourismusbetrieben mit langfristiger Erfolgschance, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, durch finanzielle Zuschüsse und Beratungsleistungen in Kooperation mit der Bundesförderstelle.
Förderfähige Ausgaben
- Sachinvestitionen
- Betriebsberatung
- Innovationen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Betriebsmitteln
- Kauf von unbebauten Grundstücken
- Ankauf von Personenkraftwagen
- Ersatzinvestitionen ohne Qualitätsverbesserung
- Insolvenzverfahren anhängig
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in steirischen Tourismusgemeinden
- Aufrechte Gewerbeberechtigung
- KMU-Status gemäß EU-Definition
- Mindestens 30% Eigenmittelnachweis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- OeHT-Antrag in Kopie
- Betriebsbeschreibung
- Aufrechte Gewerbeberechtigung für den Investitionsstandort
- Kurzdarstellung der wirtschaftlichen Lage
- Unterfertigte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
- Monatliche Erlöse nach Geschäftsbereichen
- Monatliche Nächtigungen
- Angaben zu Liegenschafts- und sonstigem Vermögen
- Privatvermögen der Gesellschafter (bei Gesellschaften)
- Aufstellung nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte
- Detaillierte Kontoauskünfte
- Miet- oder Pachtvertrag
Bewertungskriterien
- Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit
- Tourismuspolitische Schwerpunkte
- Qualität der Investition
- Regionaler Mehrwert
Beschreibung
Die Verstärkerförderung – Unternehmensstabilisierung in der Steiermark richtet sich an kleine und mittlere gewerbliche Tourismusbetriebe, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, jedoch eine langfristige Erfolgschance aufweisen. In enger Kooperation mit der Bundesförderstelle werden ideelle und finanzielle Maßnahmen kombiniert, um die Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungssicherung und regionale Wertschöpfung nachhaltig zu stärken. Die Förderungen erfolgen als direkte Zuschüsse in einer Größenordnung von 25.000 € bis 350.000 € mit einer Förderquote von 4 % bis 15 %, abhängig von der Ausgestaltung des Vorhabens und der Erfüllung tourismuspolitischer Schwerpunkte. Anträge können unbefristet eingereicht werden, wodurch eine flexible Anpassung an die betriebliche Entwicklung gewährleistet ist.
Förderberechtigt sind KMU mit Standort in steirischen Tourismusgemeinden und aufrechter Gewerbeberechtigung, die mindestens 30 % Eigenmittel nachweisen. Zuschüsse kommen für aktivierungsfähige Sachinvestitionen, betriebswirtschaftliche Beratung sowie Innovationen infrage, während Ersatzinvestitionen ohne Qualitätsverbesserung, Personalkraftwagen, unbebaute Grundstücke oder anhängige Insolvenzverfahren ausgeschlossen sind. Als Bewertungskriterien gelten Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Qualität der Investition, regionaler Mehrwert und Ausrichtung auf touristische Leitanforderungen. Eine umfangreiche Dokumentation zur wirtschaftlichen Lage, Jahresabschlüsse, Erlös- und Nächtigungsstatistiken sowie Vermögensnachweise sind Teil der Antragsunterlagen. Mit diesem Programm profitieren steirische Tourismusbetriebe von zielgerichteter Unterstützung, um Herausforderungen zu überwinden und den Standort nachhaltig zu festigen.
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