Zuschuss

Vertragsförderung der Kärntner Landsmannschaft

Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Kärntner Landsmannschaft, primär zur Herausgabe der Publikationen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Erfüllung der Aufgaben (primär Herausgabe der Publikationen) der Kärntner Landsmannschaft

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Herausgabe der im Sinne der Vereinsstatuten erforderlichen Publikationen: Heimatzeitschrift „Die Kärntner Landsmannschaft“ und geplante Sonderausgaben
  • Einreichung des ausgefüllten und unterzeichneten Förderantragsformulars
  • Hinweis auf die Förderung durch das Land Kärnten unter Verwendung des Logos “Kärnten Kultur”

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterzeichnetes Förderantragsformular

Beschreibung

Die Vertragsförderung der Kärntner Landsmannschaft stärkt die Vereinsarbeit im Bereich Kultur und Medien durch einen jährlichen Zuschuss zur Finanzierung und Herausgabe der im Vereinsstatut vorgesehenen Publikationen. Gefördert werden insbesondere die Heimatzeitschrift „Die Kärntner Landsmannschaft“ sowie geplante Sonderausgaben, die zur Pflege des regionalen Kulturerbes und zur Präsentation landeskundlicher Themen beitragen. Anträge können von gemeinnützigen Interessenverbänden und Vereinen mit Sitz in Kärnten jederzeit – unabhängig von fixen Fristen – eingereicht werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der Vereinszugehörigkeit die Vorlage eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Förderantragsformulars sowie der Hinweis auf die Förderung durch das Land Kärnten unter Verwendung des Logos „Kärnten Kultur“.

Ziel der Förderung ist es, die kontinuierliche Erfüllung der Aufgaben der Kärntner Landsmannschaft zu sichern und die publizistische Präsenz der Vereinstätigkeit zu stärken. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung, die auch für die fachliche Beratung und administrative Begleitung der Antragstellung zuständig ist. Durch die finanzielle Unterstützung kann die landsmannschaftliche Gemeinschaft ihre Kommunikations- und Bildungsangebote in gedruckter Form fortführen, neue Sonderausgaben realisieren und damit das kulturelle Bewusstsein in Kärnten nachhaltig fördern. Eine dauerhafte Gültigkeit der Förderrichtlinie gewährleistet, dass Vereine flexibel auf aktuelle Publikationsprojekte reagieren können.

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