Zuschuss

Vertragsförderung des Kärntner Volksliedwerks

Förderung zur Verwaltung der im Eigentum des Landes befindlichen Sammlung "Kärntner Volksliedarchiv" durch den Verein Kärntner Volksliedwerk.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 100.000 € pro Jahr (Stand 27.05.2026)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Verwaltung und Erhaltung der im Eigentum des Landes Kärnten befindlichen Sammlung "Kärntner Volksliedarchiv" durch den Verein Kärntner Volksliedwerk.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines Jahresberichts des Vereins bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres
  • Einreichung eines Verwendungsnachweises in Form saldierter Originalbelege

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jahresbericht
  2. Verwendungsnachweis (saldierte Originalbelege)
  3. Förderantragsformular

Beschreibung

Die Vertragsförderung des Kärntner Volksliedwerks unterstützt die gemeinnützige Verwaltung und den Erhalt der im Eigentum des Landes Kärnten stehenden Sammlung „Kärntner Volksliedarchiv“. Interessierte Träger sind insbesondere der Verein Kärntner Volksliedwerk als Betreiber:innen und Verwalter:inne der Sammlung. Die jährliche Direktförderung in Form eines Zuschusses im Bereich Kultur & Medien beläuft sich auf bis zu 100.000 € (Stand 27.05.2026) und wird fortlaufend vergeben. Ziel ist die nachhaltige Pflege und wissenschaftliche Aufbereitung volkstümlicher Lied- und Kulturgüter, um das kulturelle Erbe Kärntens langfristig zu sichern und zugänglich zu machen.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Förderantragsformulars sowie die Vorlage eines Jahresberichts bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres. Der Verwendungsnachweis erfolgt durch saldierte Originalbelege in Subventionshöhe. Die Antragstellung und Abwicklung obliegt der Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung, die auf Basis des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001) die rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellt. Die Förderung richtet sich gezielt an Organisationen, die sich der wissenschaftlichen Dokumentation und Vermittlung der Kärntner Volksliedtradition verschrieben haben und deren fortlaufende Aktivitäten zur Pflege dieses kulturellen Erbes gesichert werden sollen.

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