Vertragsförderung des Kärntner Volksliedwerks
Förderung zur Verwaltung der Sammlung "Kärntner Volksliedarchiv" durch den Verein Kärntner Volksliedwerk. Anträge sind seit 01.01.2014 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verwaltung der im Eigentum des Landes befindlichen Sammlung "Kärntner Volksliedarchiv" durch den Verein Kärntner Volksliedwerk.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Förderantragsformular
- Erfüllung der in Punkt 2 der Vereinsstatuten definierten Aufgaben
- Einhaltung der Bestimmungen der §§ 3–5 K-KFördG und Abstimmung der Fördermaßnahmen mit anderen Förderstellen gemäß §§ 3–5 K-KFördG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterfertigtes Förderantragsformular
Beschreibung
Die Vertragsförderung des Kärntner Volksliedwerks unterstützt den Verein Kärntner Volksliedwerk in Kärnten bei der fachgerechten Verwaltung und Betreuung der Landessammlung „Kärntner Volksliedarchiv“. Ziel dieser unbefristeten Zuschussförderung ist es, das im Eigentum des Landes befindliche Kulturgut dauerhaft zu erhalten und zugänglich zu machen. Als Trägerin der Volkskultur übernimmt der Verein wesentliche Aufgaben in der Dokumentation, Erforschung und Vermittlung mündlich überlieferter Liedtraditionen. Mit dieser Förderung wird ein Beitrag zur Bewahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes geleistet und die Vielfalt musikalischer Traditionen in der Region gestärkt.
Anträge können jederzeit–seit dem 01.01.2014–bei der Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung eingereicht werden. Fördervoraussetzungen sind die Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars, die Erfüllung der in den Vereinsstatuten definierten Aufgaben sowie die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 3–5 K-KFördG. Eine Abstimmung mit weiteren Förderstellen ist obligatorisch. Der Verein hat jährlich bis Ende Jänner einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und den Verwendungsnachweis mittels saldierter Originalbelege zu erbringen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Zustimmung zur finanziellen Kontrolle und unter Angabe des Kulturlogo „Land Kärnten Kultur“ bei Publikationen und Veranstaltungen. Mit dieser transparent gestalteten Fördermaßnahme wird eine verlässliche Basis für die nachhaltige Arbeit im Bereich der Volksliedpflege geschaffen und das kulturelle Gedächtnis Kärntens lebendig erhalten.
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