Zuschuss

Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz im Nationalpark Hohe Tauern (Salzburg): Abschluss von Naturschutzverträgen mit Grundeigentümer:innen zur Ruhigstellung von Land- und Forstwirtschaft; Programm gültig ab 24.10.2013, Auszahlungen jährlich bis zum 31.10., Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
24.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: Je nach Vertrag

Förderziel

Förderung von Vertragsnaturschutzvereinbarungen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg, um Flora und Fauna zu schützen und ökologische Leitstrukturen zu erhalten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unterzeichnung und Einhaltung der Vertragsnaturschutz-Vereinbarung
  • Eigentum oder Nutzungsberechtigung für Flächen im Nationalpark Hohe Tauern
  • Vorlage aller erforderlichen behördlichen Bewilligungen
  • Vorlage eines Finanzierungsplans mit Eigenleistung
  • Abgabe einer Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterzeichnete Vertragsnaturschutz-Vereinbarung
  2. Behördliche Bewilligungen
  3. Finanzierungsplan mit Eigenleistung
  4. Verpflichtungserklärung
  5. Datenschutzerklärung nach § 7 DSG
  6. Nachweis des rechtlichen Bestandes und der Vertretungsbefugnis

Beschreibung

Der Vertragsnaturschutz im Nationalpark Hohe Tauern (Land Salzburg) ermöglicht den Abschluss von Naturschutzvereinbarungen mit Grundeigentümer:innen, um land- und forstwirtschaftliche Flächen dauerhaft zu schonen und ökologische Leitstrukturen zu bewahren. Auf den im Rahmen dieser Verträge eingestellten Flächen unterbleiben land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Jagdausübung, ausgenommen bleiben Schafweiden und bestehende Einforstungsrechte. Seit Beginn des Programms am 24.10.2013 können Anträge jederzeit eingereicht werden; die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt jährlich bis zum 31.10. ohne fixe Fristbindung. Die Förderquote richtet sich individuell nach dem Vertragsabschluss und ermöglicht eine passgenaue Zuschussgestaltung zur Schonung und Wiederherstellung von Flora und Fauna.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie gemeinnützige Organisationen, Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Genossenschaften und Stiftungen mit Eigentum oder Nutzungsberechtigung im Nationalparkgebiet. Voraussetzung ist die Unterzeichnung und Einhaltung der Vertragsnaturschutzvereinbarung, der Nachweis aller behördlichen Bewilligungen sowie eines Finanzierungsplans mit Eigenleistung. Zudem ist eine Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung abzugeben; Organisationen legen zudem den rechtlichen Bestand und die Vertretungsbefugnis vor. Benötigte Unterlagen umfassen die unterzeichnete Vereinbarung, behördliche Genehmigungen, Finanzierungsplan, Verpflichtungserklärung, Datenschutzerklärung gemäß § 7 DSG und den Nachweis zur Vertretungsbefugnis. Das Programm fördert gezielt Maßnahmen zur Ruhigstellung von Flächen und leistet damit einen Beitrag zum umfassenden Schutz der alpinen Lebensräume im Nationalpark Hohe Tauern.

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