Zuschuss

Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ

Beihilfe zur Deckung der Kosten für Ersatzarbeitskräfte bei Krankheit, Unfall oder Karenz in landwirtschaftlichen Betrieben in Oberösterreich; inklusive Förderung präventiver Maßnahmen. Gültig von 01.07.2015, unbegrenzt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2015
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Deckung der tatsächlichen Kosten für die Vertretung von Landwirt:innen oder natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz am Betrieb in Oberösterreich bei Krankheit, Unfall, Elternkarenz, Heilverfahren oder im Todesfall; sowie Förderung präventiver Maßnahmen vor Eintritt einer Krisensituation.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Ersatzarbeitskräfte
  • Präventive Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz am Betrieb in Oberösterreich
  • Mitglied des landwirtschaftlichen Haushalts
  • Krankheit, Unfall, Heilverfahren, Elternkarenz oder Todesfall einer versicherten Person

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit bzw. Dokumente für den Bedarf von Vertretungsdiensten
  3. De-minimis-Erklärung bei Präventionsantrag

Beschreibung

Die Landesförderung für Vertretungsdienste in Oberösterreich unterstützt landwirtschaftliche Betriebe dabei, die entstehenden Kosten für Ersatzarbeitskräfte bei Krankheit, Unfall, Elternkarenz, Heilverfahren oder im Todesfall einer versicherten Person zu decken. Sowohl Landwirt:innen als auch natürliche Personen mit Hauptwohnsitz am Betrieb können einen Zuschuss beantragen, der die tatsächlichen Ausgaben für kurzfristige Aushilfen übernimmt. Ergänzend umfasst das Programm die Förderung präventiver Maßnahmen, die helfen, betriebliche Krisensituationen frühzeitig zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf des Betriebsalltags zu sichern. Die Unterstützung wird als einmaliger Beihilfebetrag gewährt und ist zeitlich unbegrenzt verfügbar, wobei die Anträge jederzeit eingereicht werden können.

Für die Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderungsantrag sowie Nachweise über Arbeitsunfähigkeit oder den konkreten Bedarf an Vertretungsdiensten erforderlich; bei Anträgen auf Präventionsmaßnahmen ist zusätzlich eine De-minimis-Erklärung vorzulegen. Die Fördervoraussetzungen umfassen den Nachweis des Hauptwohnsitzes am Betrieb und die Mitgliedschaft im landwirtschaftlichen Haushalt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den regionalen Maschinenringen wird eine rasche Prüfung und Auszahlung gewährleistet, während stichprobenartige Kontrollen die ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherstellen. Dieses Zuschussangebot leistet einen wichtigen Beitrag, um Betriebe in herausfordernden Situationen abzusichern und die ländliche Entwicklung in Oberösterreich nachhaltig zu fördern.

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