Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ
Beihilfe zur Deckung der Kosten für Ersatzarbeitskräfte bei Krankheit, Unfall oder Karenz in landwirtschaftlichen Betrieben in Oberösterreich; inklusive Förderung präventiver Maßnahmen. Gültig von 01.07.2015, unbegrenzt.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Deckung der tatsächlichen Kosten für die Vertretung von Landwirt:innen oder natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz am Betrieb in Oberösterreich bei Krankheit, Unfall, Elternkarenz, Heilverfahren oder im Todesfall; sowie Förderung präventiver Maßnahmen vor Eintritt einer Krisensituation.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Ersatzarbeitskräfte
- Präventive Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz am Betrieb in Oberösterreich
- Mitglied des landwirtschaftlichen Haushalts
- Krankheit, Unfall, Heilverfahren, Elternkarenz oder Todesfall einer versicherten Person
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit bzw. Dokumente für den Bedarf von Vertretungsdiensten
- De-minimis-Erklärung bei Präventionsantrag
Beschreibung
Die Landesförderung für Vertretungsdienste in Oberösterreich unterstützt landwirtschaftliche Betriebe dabei, die entstehenden Kosten für Ersatzarbeitskräfte bei Krankheit, Unfall, Elternkarenz, Heilverfahren oder im Todesfall einer versicherten Person zu decken. Sowohl Landwirt:innen als auch natürliche Personen mit Hauptwohnsitz am Betrieb können einen Zuschuss beantragen, der die tatsächlichen Ausgaben für kurzfristige Aushilfen übernimmt. Ergänzend umfasst das Programm die Förderung präventiver Maßnahmen, die helfen, betriebliche Krisensituationen frühzeitig zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf des Betriebsalltags zu sichern. Die Unterstützung wird als einmaliger Beihilfebetrag gewährt und ist zeitlich unbegrenzt verfügbar, wobei die Anträge jederzeit eingereicht werden können.
Für die Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderungsantrag sowie Nachweise über Arbeitsunfähigkeit oder den konkreten Bedarf an Vertretungsdiensten erforderlich; bei Anträgen auf Präventionsmaßnahmen ist zusätzlich eine De-minimis-Erklärung vorzulegen. Die Fördervoraussetzungen umfassen den Nachweis des Hauptwohnsitzes am Betrieb und die Mitgliedschaft im landwirtschaftlichen Haushalt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den regionalen Maschinenringen wird eine rasche Prüfung und Auszahlung gewährleistet, während stichprobenartige Kontrollen die ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherstellen. Dieses Zuschussangebot leistet einen wichtigen Beitrag, um Betriebe in herausfordernden Situationen abzusichern und die ländliche Entwicklung in Oberösterreich nachhaltig zu fördern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.