Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ
Beihilfe zur Deckung der Kosten für Ersatzarbeitskräfte bei Krankheit, Unfall, Karenz oder Todesfall sowie zur Förderung präventiver Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Oberösterreich. Dauer der Vertretung bis zu 90 Einsatztage pro Jahr. Gültig seit 01.07.2015, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Beihilfen dienen zur Deckung der tatsächlichen Kosten für die Vertretung eines Landwirts oder einer im landwirtschaftlichen Haushalt mit Hauptwohnsitz am Betrieb lebenden natürlichen Person bei Krankheit, Unfall, einschließlich Krankheit des Kindes, Urlaubszeit, Mutterschafts- und Elternkarenz, oder im Todesfall. Ergänzend werden präventive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben vor Eintritt einer Krisensituation unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Ersatzarbeitskräfte
- Ausgaben für präventive Maßnahmen auf dem Betrieb
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitglied des landwirtschaftlichen Haushalts mit Hauptwohnsitz am Betrieb in Oberösterreich
- Krankheit oder Unfall des/der Landwirts/in
- Krankheit oder Unfall des Kindes
- Urlaubszeit
- Mutterschafts- und Elternkarenz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit
- Dokumente für den Bedarf von Vertretungsdiensten
- De-minimis-Erklärung bei Präventionsantrag
Beschreibung
Die Förderung „Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ“ unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich durch einen 100 %igen Zuschuss zur Deckung tatsächlicher Kosten für Ersatzarbeitskräfte. Gefördert wird die Inanspruchnahme von Vertretungspersonal bei Krankheit, Unfall, Erkrankung eines Kindes, Urlaubszeiten, Mutterschafts- und Elternkarenz sowie im Todesfall eines/einer Betriebsangehörigen. Ergänzend werden präventive Maßnahmen gefördert, die darauf abzielen, Krisensituationen auf dem Betrieb frühzeitig vorzubeugen. Die Förderung kann unbefristet und fortlaufend beantragt werden, wobei die Dauer der Vertretung auf maximal 90 Einsatztage pro Betriebstyp und Kalenderjahr begrenzt ist. Eingereichte Anträge werden nach Vollständigkeitsprüfung umgehend bearbeitet, wodurch eine rasche Finanzierung gewährleistet wird.
Adressiert sind landwirtschaftliche Unternehmer:innen und im landwirtschaftlichen Haushalt mit Hauptwohnsitz lebende Privatpersonen in Oberösterreich, die im genannten Förderfall Ersatzarbeitskräfte benötigen oder betriebliche Präventionsmaßnahmen umsetzen möchten. Antragsberechtigt sind Mitglieder des landwirtschaftlichen Haushalts, die den Betrieb hauptverantwortlich führen oder am Betrieb wohnen. Voraussetzung für die Bewilligung sind ein vollständig ausgefüllter Förderungsantrag, Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Nachweise für den Bedarf an Vertretungsdiensten und im Falle präventiver Maßnahmen eine De-minimis-Erklärung. Die Abwicklung erfolgt über die zuständigen Maschinenringe, die die Antragsunterlagen prüfen und an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft der Oberösterreichischen Landesregierung weiterleiten. Die kontinuierliche Förderung stärkt die betriebliche Resilienz und unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei unvorhergesehenen Ausfällen sowie in der Krisenvorsorge.
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