Zuschuss

Verwaltungskostenzuschuss für die Wiener Landwirtschaftskammer

Jährlicher Zuschuss zu den Personalkosten für Beratungskräfte der Wiener Landwirtschaftskammer zur Umsetzung gesetzlicher Aufgaben. Laufend seit 01.01.2014, unbegrenzte Antragstellung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Zur Umsetzung der im Wiener Landwirtschaftskammergesetz und im Wiener Landwirtschaftsgesetz festgeschriebenen Aufgaben, Maßnahmen und Betrauungen durch die Wiener Landwirtschaftskammer wird jährlich ein Zuschuss zu den Personalkosten für Beratungskräfte gewährt.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Beratungskräfte

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung der im Wiener Landwirtschaftskammergesetz und im Wiener Landwirtschaftsgesetz festgeschriebenen Aufgaben, Maßnahmen und Betrauungen durch die Wiener Landwirtschaftskammer

Beschreibung

Der Verwaltungskostenzuschuss für die Wiener Landwirtschaftskammer unterstützt die Umsetzung der im Wiener Landwirtschaftskammergesetz und im Wiener Landwirtschaftsgesetz verankerten Aufgaben und Betrauungen. Jährlich wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, um die Personalkosten der Beratungskräfte abzudecken. Die Förderung richtet sich an die Wiener Landwirtschaftskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Beratungs- und Dienstleistungsangebote im Bereich der Landwirtschaft sowie der ländlichen Entwicklung in Wien. Als fortlaufende Fördersäule seit dem 01.01.2014 können Anträge jederzeit und ohne Fristende eingereicht werden.

Mit diesem Zuschuss werden insbesondere Aufwendungen für fachliche Beratung und Unternehmensfinanzierung im Agrarbereich gefördert. Die Mittel dienen dazu, die professionelle Betreuung von Landwirt:innen zu gewährleisten, Regelwerke und Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die ländliche Wirtschaftsstruktur nachhaltig zu stärken. Durch die kontinuierliche Finanzierung der Personalkosten wird ein verlässliches Beratungsangebot sichergestellt, das zur Innovation und Qualitätssteigerung in der Wiener Landwirtschaft beiträgt. Die überschaubare Antragsmodalität und die unbegrenzte Gültigkeitsdauer ermöglichen eine flexible Planung und schnelle Reaktion auf aktuelle Herausforderungen im Agrarsektor. Förderungsempfänger:innen profitieren so von einem stabilen Finanzierungsrahmen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Beratungspflichten.

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