Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz Wald im Land Brandenburg (VV-VN Wald)
Förderung zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Waldlebensräume in Brandenburg zur Steigerung der Biodiversität und Erreichung der Natura-2000-Erhaltungsziele. Verträge laufen ab 29.08.2024 bis 31.12.2029, Antragsgespräche jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dieser Förderung werden Ziele des Schutzes, der Erhaltung und der Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald sowie die Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme, insbesondere zur Erreichung der Erhaltungsziele des europäischen Netzes Natura-2000 im Wald, verfolgt.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Inhaber von Forstbetrieben oder deren Zusammenschlüsse
- Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinnützige juristische Personen
- Eigentümer der begünstigten Flächen oder schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers
- Vorlage und Abstimmung eines naturschutzfachlichen Konzepts oder einer Fachplanung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Dokumentation des Antragsgesprächs
- Kartenmäßige Darstellung der beanspruchten Flurstücke
Beschreibung
Die Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz Wald im Land Brandenburg (VV-VN Wald) fördert gezielt Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung naturnaher Waldlebensräume in Brandenburg. Adressiert werden dabei vor allem Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die als Inhaber von Forstbetrieben, Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinnützige juristische Personen agieren. Ziel ist die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen und die Erreichung der Natura-2000-Erhaltungsziele. Gefördert werden unter anderem Nieder- und Mittelwald-Bewirtschaftung, halboffene und offene Strukturen, Rohbodenstandorte, Gehölzentnahmen und spezielle Artenhilfsmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines projektbezogenen Zuschusses. Die Förderdauer reicht vom 29. August 2024 bis zum 31. Dezember 2029, Anträge können jederzeit gestellt werden.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Eigentumserwerb oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Flächeneigentümer:innen sowie die Abstimmung naturschutzfachlicher Konzepte oder Fachplanungen mit den zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden. Ein dokumentiertes Antragsgespräch bedingt den vorzeitigen Vorhabenbeginn, Vertragsabschluss und Auszahlung erfolgen durch das Landesamt für Umwelt im Auftrag des MLEUV Brandenburg. Zur Antragseinreichung sind das Protokoll des Antragsgesprächs und eine kartenmäßige Darstellung der beanspruchten Flurstücke erforderlich. Jährlich werden Auszahlung und Verwendungsnachweis geprüft. Mit dieser Förderung leistet das Land Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, zum Schutz wertvoller Lebensräume und zur Umsetzung europäischer Naturschutzziele.
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