Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Zuschuss zur Verwendung von Referenzmitteln für die Herstellung neuer programmfüllender Filme nach §§ 74–88 FFG. Anträge fortlaufend innerhalb der Drei-Jahres-Frist bis spätestens vor Erstellung der Nullkopie möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme zur Herstellung neuer programmfüllender Kinofilme gemäß §§ 74–88 Filmförderungsgesetz (FFG).
Förderfähige Ausgaben
- Produktionskosten
- Vorbereitungskosten (Stoff- und Drehbuchentwicklung)
- Eigenkapitalaufstockung
- Stoffentwicklungs- und Drehbuchkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme gemäß §§ 61–73 FFG
- Digitaler Antrag im FFA-Serviceportal
- Antrag innerhalb der Drei-Jahres-Frist bis spätestens vor Erstellung der Nullkopie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuerkennungsbescheid Referenzmittel
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kalkulationsschema
- Nachweis ökologischer Standards
- Drehbuch/Exposé/Treatment
- Stab- und Besetzungsliste
- Dreh-/Zeitplan
- Nachweis Filmrechte
- Koproduktionsverträge
- Verleihvertrag
Bewertungskriterien
- Einhaltung ökologischer Standards
- Eigenanteil mindestens 5 %
- Beihilfeintensität max. 50 %
- Termintreue der Finanzierung
Beschreibung
Die FFA Filmförderungsanstalt unterstützt Hersteller:innen programmfüllender Kinofilme sowie drehbuchschreibende und regieführende Personen dabei, zuerkanntes Referenzkapital vollständig in neue Filmprojekte zu investieren. Als 100 %iger Zuschuss werden Produktionskosten ebenso gefördert wie Vorbereitungsausgaben für Stoff-, Exposé- oder Drehbuchentwicklung sowie eine Eigenkapitalaufstockung. Ausgaben für rückwirkende Kosten und Schuldenausgleich gelten als nicht förderfähig. Voraussetzung ist die Zuerkennung von Referenzmitteln nach §§ 61 ff. FFG, ein digitaler Antrag im FFA-Serviceportal und die Einhaltung ökologischer Mindeststandards. Zur Antragstellung sind u. a. der Zuerkennungsbescheid, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Kalkulationsplan sowie der Nachweis der ökologischen Standards beizufügen. Mindestanforderungen an Eigenanteil (mindestens 5 %), an eine Beihilfeintensität von maximal 50 % und die termingerechte Finanzierung gelten gemeinsam mit fortlaufenden Antragsmöglichkeiten innerhalb der Drei-Jahres-Frist bis vor Erstellung der Nullkopie.
Die Förderung steht Existenzgründer:innen, Privatpersonen und kleinen sowie mittleren Unternehmen in Deutschland offen. Nach positiver Zuerkennung wird in einer zweiten Stufe vor Produktionsstart über die Auszahlung der Mittel entschieden. Die Finanzmittel können flexibel für neue Programmkinofilme eingesetzt und projektbezogen abgerufen werden. Der kontinuierliche Förderrahmen ohne feste Fristen fördert kreative Unabhängigkeit: Er ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung, berücksichtigt den ökologischen Fußabdruck und garantiert eine vollständige Abdeckung der förderfähigen Kosten – auch in Zeiten volatilem Markts und sich verändernder Wirtschaftslagen.
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