Video- und Medienkunst: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen
Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich Video/Medienkunst in Wien. Anträge laufend möglich, sollten mindestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten aus dem Bereich Video/Medienkunst durch Vereine, vergleichbare Rechtsträger und Einzelpersonen, um kulturelle Vielfalt zu stärken und künstlerische Aktivitäten zu ermöglichen, die ohne öffentliche Mittel nicht oder nicht vollständig realisiert werden könnten.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- ständiger (Wohn)sitz in Österreich
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Einreichung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Projekt ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze durchführbar
- Eigenleistung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Antragsformular
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
Beschreibung
Die Initiative unterstützt Vereine, vergleichbare Einrichtungen und Einzelpersonen im Raum Wien bei der Realisierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich Video- und Medienkunst. Als Teilfinanzierung fördert sie künstlerische Vorhaben, die ohne öffentliche Mittel nicht oder nicht vollständig umsetzbar wären, und leistet so einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Stadt. Die laufende Einreichmöglichkeit ermöglicht eine flexible Planung: Anträge können ganzjährig gestellt werden, sollten jedoch mindestens drei Monate vor Projektbeginn beim zuständigen Bundesministerium eingehen. Durch einen finanziellen Zuschuss werden innovative filmische, interaktive und digitale Formate in Ausstellungen, Festivals oder kuratorischen Projekten gestärkt und die Sichtbarkeit lokaler Akteur:innen erhöht.
Bewerber:innen müssen eine österreichische Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Wohnsitz in Österreich nachweisen und eine wirtschaftliche Eigenleistung entsprechend der Leistungsfähigkeit erbringen. Zudem ist darzustellen, dass das Vorhaben ohne diese Förderung nicht in Gänze realisierbar ist. Zur Anmeldung sind das allgemeine Antragsformular sowie das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers vollständig auszufüllen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Kunstförderungsgesetzes § 4, wobei fachliche Auswahlkriterien zur künstlerischen Qualität, Innovationsgrad und Nachhaltigkeit des Projekts herangezogen werden. Interessierte Vereine und Künstler:innen werden ermutigt, die formalen Vorgaben sorgfältig zu beachten, um die Finanzierung und Umsetzung ihrer Medienkunstprojekte planbar zu gestalten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.