Vienna Film Incentive
Das Vienna Film Incentive fördert internationale Filmproduktionen mit mindestens zwei Drehtagen in Wien und einer Mindestlaufzeit von 45 Minuten. Einreichung laufend bis 31.12.2026, spätestens zwei Wochen vor Drehbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung internationaler fiktionaler und nicht-fiktionaler Filmproduktionen, die in Wien drehen, um Wiens Tourismuseffekt und Filmwirtschaft zu stärken und internationale Auswertungen anzuregen.
Förderfähige Ausgaben
- Variable Kosten der Dreharbeiten in Wien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Werbe-, Image- und Industriefilme
- Reine Theater-, Opern- und Konzertaufnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Internationale Filmproduktion
- Mindestlänge 45 Minuten
- Mindestens 2 reale Drehtage in Wien
- Erfolgreicher kultureller Eigenschaftstest
- Niederlassung in Österreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stab-/Besetzungsliste mit Nationalität und Wohnsitz
- Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre
- Firmensitz- oder Niederlassungsnachweis
- Vollständige Einreichunterlagen laut Förderrichtlinie
Bewertungskriterien
- Kultureller Eigenschaftstest
- First-Come-First-Served-Prinzip
- Mindestens 2 Drehtage in Wien
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Das Vienna Film Incentive der Stadt Wien bietet internationalen Filmproduktionsfirmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der in Wien angefallenen variablen Dreharbeitskosten (max. 400 000 €). Voraussetzung ist eine fiktionale oder nicht-fiktionale Produktion mit einer Mindestlaufzeit von 45 Minuten, mindestens zwei realen Drehtagen im Stadtgebiet sowie erfolgreichem kulturellen Eigenschaftstest. Ziel des Programms ist es, Wiens Attraktivität als Drehort weltweit zu steigern, die lokale Filmwirtschaft zu stärken und den Tourismuseffekt durch internationale Auswertungen zu erhöhen. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen, die unmittelbar mit den Dreharbeiten in Wien zusammenhängen (Personal- und Unternehmensleistungen), wobei Löhne und Gagen nur erfasst werden, wenn sie in Österreich steuerpflichtig sind. Reine Werbe-, Image- oder Industriefilme sowie Theater-, Opern- und Konzertaufnahmen sind ausgeschlossen.
Interessierte internationale Produktionsfirmen müssen ihre Anträge fortlaufend bis zum 31. Dezember 2026 spätestens zwei Wochen vor Drehbeginn über das offizielle Einreichportal einreichen. Einreichunterlagen umfassen neben Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan auch Stab- und Besetzungsliste mit Nationalitäten sowie Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre und den Nachweis des Firmensitzes in Österreich. Die Vergabe erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip, sobald alle Voraussetzungen erfüllt und die Gesamtfinanzierung nachgewiesen ist. Nach Abschluss der Dreharbeiten sind die tatsächlichen forderfähigen Kosten mittels belegter Soll-Ist-Vergleiche abzurechnen. Die Vienna Film Commission begleitet bei Fragen zu kulturellem Eigenschaftstest, Drehgenehmigungen und Servicepartnern vor Ort, um eine reibungslose Abwicklung und maximale Wertschöpfung in Wien zu gewährleisten.
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