Zuschuss

Volkskultur, Projekt- und Jahresförderungen

Förderung volkskultureller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, nicht kommerzieller Veranstaltungen, Projekte überregionaler Bedeutung, Trachtenanschaffungen, Publikationen, Jubiläumsengagement sowie anteilige Urheberrechtskosten in Kärnten. Einreichung vor Projektbeginn, gültig ab 01.01.2026 unbegrenzt.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: bis 25% der Gesamtkosten
Förderquote: bis 25%

Förderziel

Erhalt und Weitergabe der Kärntner Alltagskultur und des vielfältigen Brauchtums, Pflege von Tradition, kulturellem Erbe und Heimatverbundenheit sowie Stärkung der volkskulturellen Vielfalt und Nachwuchsförderung in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Volkskulturelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Non-kommerzielle Veranstaltungen
  • Projekte überregionaler Bedeutung
  • Trachtenanschaffungen und Nachschaffungen
  • Publikationen (Chroniken, Festschriften)
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen ohne volkskulturellen Bezug
  • Reisekosten (außer Wettbewerbe)
  • Schuldenausgleich
  • Werbemittel ohne direkten Projektbezug

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Bestimmungen in §§ 3–5 K-KFördG
  • Kärnten-Bezug des Vorhabens
  • Einreichung vor Projektbeginn
  • vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular inkl. aller Anlagen

Bewertungskriterien

  • Kärnten-Bezug
  • künstlerische Authentizität und Qualifikation
  • Budget-Plausibilität

Beschreibung

Die Projekt- und Jahresförderungen im Bereich der Kärntner Volkskultur unterstützen Privatpersonen, Vereine sowie gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die sich der Pflege und Weitergabe des reichen Brauchtums verschrieben haben. Gefördert werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, nicht kommerzielle Veranstaltungen, Projekte von überregionaler Bedeutung, Trachtenanschaffungen, Publikationen (Chroniken, Festschriften), langjähriges Jubiläumsengagement und anteilige Urheberrechtskosten (AKM etc.). Anträge müssen vollständig ausgefüllt und unterfertigt vor Projektbeginn eingereicht werden und unterliegen einer Förderquote von bis zu 25 % der Gesamtkosten. Bewertungskriterien sind der Kärnten-Bezug, künstlerische Authentizität beziehungsweise Qualifikation der Beteiligten sowie die Plausibilität des Budgets. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung übernimmt die fachliche Begutachtung und begleitet die Antragstellenden in allen Phasen des Förderprozesses.

Ziel der Förderung ist der Erhalt der Kärntner Alltagskultur, die Stärkung der Heimatverbundenheit und die Förderung des kulturellen Nachwuchses. Maßnahmen zur Traditionspflege, zum volkskulturellen Austausch und zur digitalen Vermittlung werden gleichermaßen berücksichtigt. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis in Form saldierter Originalbelege und eines schriftlichen Tätigkeitsberichts einzureichen. Bei Förderungen ab 30 000 EUR ergänzt die detaillierte Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Kosten die Abrechnung. Fördermittel müssen ausschließlich gemäß Bewilligung verwendet werden, und bei überplanmäßigen Rücklagen ist eine Übertragung auf Folgejahre möglich. Eine kontinuierliche Dialog- und Evaluationskultur mit der Abteilung 14 stärkt die Qualität und Nachhaltigkeit der volkskulturellen Projekte in Kärnten.

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