Volkskultur, Projekt- und Jahresförderungen
Förderung von volkskulturellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, nicht kommerziellen Veranstaltungen, Projekten überregionaler Bedeutung, Trachtenanschaffungen, Publikationen und Urheberrechtskosten in Kärnten. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt und Förderung der Volkskultur in Kärnten durch finanzielle Unterstützung von Projekten, Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Trachtenanschaffungen sowie volkskulturellen Publikationen und Urheberrechtsabgeltungen.
Förderfähige Ausgaben
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Veranstaltungskosten
- Trachtenanschaffungen und -nachschaffungen
- Publikationen (Chroniken, Festschriften)
- Urheberrechtsabgeltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Sitz in Kärnten
- Einreichung des Förderantragsformulars gemäß § 5 K-KFördG
- Erbringung eines Verwendungsnachweises mit saldierten Originalbelegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantragsformular
- Information für die Abrechnung
- schriftlicher Verwendungsbericht
- saldierte Originalbelege
Beschreibung
Die Förderung unterstützt volkskulturelle Initiativen in Kärnten und richtet sich an private und juristische Antragstellende wie Einzelkünstler:innen, Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen mit Wohn- oder Sitz in der Region. Gefördert werden insbesondere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Brauchtumspflege, nicht-kommerzielle Veranstaltungen sowie Projekte von überregionaler Bedeutung, die zur Vorbereitung und Durchführung volkskultureller Aktivitäten beitragen. Zusätzlich können Ausgaben für Trachtenanschaffungen und -nachschaffungen, die Publikation von Chroniken und Festschriften sowie Kosten für die Abgeltung von Urheberrechten bei öffentlichen Darbietungen beantragt werden. Anträge sind fortlaufend möglich und werden in Form eines reinen Zuschusses gewährt.
Als Fördervoraussetzung gelten der Nachweis des Wohn- oder Geschäftssitzes in Kärnten, die fristgerechte Einreichung des Förderantragsformulars gemäß § 5 K-KFördG sowie die Vorlage eines schriftlichen Verwendungsberichts mit saldierten Originalbelegen. Ab einer Fördersumme von € 30.000 ist eine detaillierte Aufstellung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben beizulegen. Ziel der Maßnahme ist der nachhaltige Erhalt und die Weiterentwicklung der regionalen Volkskultur durch finanzielle Unterstützung vielfältiger Projekte, Publikationsvorhaben und Trachteninvestitionen. Dies trägt dazu bei, traditionelle Ausdrucksformen zu bewahren und den kulturellen Austausch in Kärnten aktiv zu fördern.
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