Vollbetreutes Wohnen
Vollbetreutes Wohnen in Wien bietet Menschen mit Behinderung bedarfsorientierte Betreuung in Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen mit umfassender Betreuung und Verpflegung. Rechtsanspruch gemäß CGW. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der bedarfsorientierten Gewährung umfassender Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen, inklusive Alltagsorganisation, Verpflegung und Unterkunft, um Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Betreuungskosten
- Verpflegungskosten
- Unterkunftskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Teilnahme an einer Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Arbeit
- Bedarfserhebung durch den FSW
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Nachweis der Behinderung
- Nachweis des Einkommens
- Nachweis der pflegebezogenen Geldleistungen
- Verpflichtungs-/Haftungserklärung
Bewertungskriterien
- Bedarfsorientierung
- Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit
- Qualitätsstandards der Einrichtung
Beschreibung
Das Programm Vollbetreutes Wohnen in Wien richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf umfassende Unterstützung in Alltag, Verpflegung und Unterkunft angewiesen sind. Als personenbezogener Zuschuss durch den Fonds Soziales Wien stehen bedarfsorientierte Betreuungsleistungen in Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen privater Anbieter:innen bereit. Innerhalb der Themenfelder Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales wird die Förderung unbefristet gewährt; ein Rechtsanspruch besteht nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz (CGW). Ziel ist, durch feste Vereinbarungen Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu stärken. Ein Bestandteil der Förderung ist die Eigenleistung, die sich aus pflegebezogenen Geldleistungen und Einkommen ergibt. Auf Förderungen für Betreuungskosten, Verpflegungskosten und Unterkunftskosten kann jederzeit zugegriffen werden.
Förderberechtigt sind private Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien, österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestelltem Aufenthalt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und an einer Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Arbeit teilnehmen. Eine Bedarfserhebung durch den Fonds Soziales Wien bildet die Grundlage für die Zuwendung, die anhand von Kriterien wie Bedarfsorientierung, Notwendigkeit und Qualitätsstandards der Einrichtung bewertet wird. Für die Antragstellung sind unter anderem Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Nachweise zur Staatsbürgerschaft, Behinderteneigenschaft, Einkommen, pflegebezogenen Geldleistungen sowie eine Verpflichtungs/Haftungserklärung einzureichen. Die Anträge können jederzeit beim Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien gestellt werden und fördern die individuelle Wohnbegleitung in anerkannten Einrichtungen, um eine sichere, sozial integrierte Wohnform zu gewährleisten.