Zuschuss

Volle Erziehung - Pflegekindergeld und Pflegebeitrag

Pflegekindergeld und Pflegebeitrag für Pflegepersonen in Kärnten zur Abgeltung des Erziehungsaufwandes bei Gefährdung des Kindeswohls. Gültig seit 01.01.2014, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gewährung von Pflegekindergeld sowie Pflegebeitrag und Sonderleistungen zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwandes für Kinder und Jugendliche bei voller Erziehung außerhalb des bisherigen Wohnumfeldes.

Förderfähige Ausgaben

  • Pflegekindergeld
  • einmalige Ausstattungspauschale
  • Sonderleistungen bei besonderem Betreuungs- oder Sachbedarf

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gefährdung des Kindeswohls
  • Übertragung von Pflege und Erziehung an Pflegepersonen bzw. nahe Angehörige
  • Vereinbarung zwischen Obsorgeberechtigten und dem Land Kärnten oder behördliche Anordnung
  • Überprüfung und Dokumentation der persönlichen Eignung der Pflegepersonen durch die Bezirksverwaltungsbehörde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise der Kindeseltern

Bewertungskriterien

  • geistige und körperliche Gesundheit der Pflegepersonen
  • Erziehungseinstellung und -fähigkeit
  • Alter und Zuverlässigkeit der Pflegepersonen
  • Belastbarkeit des Familiensystems

Beschreibung

Die Fördermaßnahme „Volle Erziehung – Pflegekindergeld und Pflegebeitrag“ des Landes Kärnten unterstützt Pflegepersonen sowie nahe Angehörige, die Kinder und Jugendliche außerhalb ihres bisherigen Wohnumfeldes in Obhut nehmen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Land Kärnten oder einer behördlichen Anordnung werden Pflege und Erziehung an geeignete Pflegepersonen übertragen, nachdem die Bezirksverwaltungsbehörde die persönliche Eignung einschließlich gesundheitlicher und familiärer Rahmenbedingungen überprüft hat. Die Maßnahme wendet sich an Privatpersonen mit nachgewiesener Qualifikation und setzt Einkommensnachweise der Kindeseltern als Bewerbungsunterlage voraus. Anträge können jederzeit gestellt werden; die Regelung gilt seit dem 01.01.2014 ohne zeitliche Befristung.

Gefördert werden das monatliche Pflegekindergeld, eine einmalige Ausstattungspauschale zu Beginn des Pflegeverhältnisses sowie zusätzliche Sonderleistungen bei erhöhtem Betreuungs- oder Sachbedarf. Dabei orientiert sich der Pflegebeitrag an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Pflegepersonen und kann bis zur Höhe des Pflegekindergeldes ausfallen. Ziel der Förderung ist es, den mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwand umfassend abzugelten und Kindern wie Jugendlichen in Krisensituationen einen geschützten Lebensraum zu ermöglichen. Die Abteilung 4 der Kärntner Landesregierung – Familienförderung, Kinderschutz und Kinder- und Jugendhilfe – übernimmt die Entscheidung über die Gewährung der Mittel und sorgt für eine kontinuierliche Leistungskontrolle im Rahmen der Hilfeplanung.

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