Volle Erziehung - Pflegekindergeld und Pflegebeitrag
Unterstützung für Pflegepersonen in Kärnten durch Pflegekindergeld, Ausstattungspauschale und Sonderleistungen bei erhöhtem Betreuungsbedarf.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Pflegekindergeld, Ausstattungspauschale und gegebenenfalls Sonderleistungen für Pflegepersonen bzw. nahe Angehörige in Kärnten zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwands und zur Sicherung des Kindeswohls.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines Pflegeverhältnisses gemäß § 32 K-KJHG
- Gefährdung des Kindeswohls und Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde
- Berücksichtigung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse
Beschreibung
Die Landesförderung in Kärnten richtet sich an Privatpersonen, die im Rahmen eines Pflegeverhältnisses Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer leiblichen Familie betreuen. Ziel ist die Absicherung des Kindeswohls und die Abgeltung des mit Pflege und Erziehung verbundenen Aufwands durch drei Förderkomponenten: das regelmäßige Pflegekindergeld, eine einmalige Ausstattungspauschale zu Beginn des Betreuungsverhältnisses sowie zusätzliche Sonderleistungen bei erhöhtem Betreuungs- oder Sachbedarf. Die Höhe der Zuschüsse wird anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflegepersonen und deren Unterhaltspflichten bemessen. Die Entscheidung über die Gewährung erfolgt durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Grundlage des § 32 K-KJHG, wobei sowohl freiwillige Vereinbarungen mit Obsorgeberechtigten als auch Amtsverfahren möglich sind, wenn eine Kindeswohlgefährdung abgewendet werden muss.
Anspruchsberechtigt sind Pflegepersonen und nahe Angehörige in Kärnten, die durch Nachweis eines Pflegeverhältnisses gemäß den gesetzlichen Vorgaben die volle Erziehung übernehmen. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich, da keine festen Einreichfristen bestehen. Neben dem klassischen Pflegekindergeld können bei besonderen Umständen – etwa erhöhtem Betreuungsaufwand oder spezifischem Sachbedarf – Sonderzuwendungen beantragt werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und unterstützt die dauerhafte Versorgung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in privaten Pflegefamilien. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stärkung sozialer Netzwerke und zur Wahrung der Chancengleichheit junger Menschen in Kärnten.
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