Zuschuss

Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen

Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen in der Steiermark zur sozialen Rehabilitation und Reintegration. Anträge seit 12.11.2013 unbefristet möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich werden Stabilisierung und Verbesserung des psychischen und sozialen Wohlbefindens angestrebt. Ziel ist es, stationäre Aufenthalte in Kliniken zu reduzieren, Heimaufenthalte zu vermeiden und bei Bedarf den Übergang in eigenständigere Wohnformen zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit aufrechtem schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Menschen mit schwerer bzw. chronischer psychischer Erkrankung (ab 18 Jahre)
  • Erforderlichkeit einer vollzeitbetreuten sozialpsychiatrischen Betreuung
  • Teilzeitbetreuung oder ambulante Betreuungsformen müssen nicht ausreichend sein
  • Vorhandensein grundlegender sozialer Fertigkeiten und Bereitschaft zum Zusammenleben

Beschreibung

In der Steiermark ermöglicht eine geförderte, vollzeitbetreute sozialpsychiatrische Wohnform die gemeindenah organisierte Betreuung von Menschen mit schwerer bzw. chronischer psychischer Erkrankung ab 18 Jahren. Träger:innen sind bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit gültigem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung, die im Rahmen eines Zuschusses eine Wohnumgebung schaffen, in der professionelle Fachkräfte rund um die Uhr Beziehungsarbeit leisten. Durch gezielte Interventionen und das Normalisierungsprinzip werden Alltagshandlungen gefördert, soziale Isolation vermieden und eine Atmosphäre geschaffen, die sowohl Gemeinschaftsaktivitäten als auch Rückzug ermöglicht. Seit dem 12. November 2013 besteht unbefristet die Möglichkeit, Anträge einzureichen, um das psychische und soziale Wohlbefinden der Bewohner:innen nachhaltig zu stabilisieren.

Das Förderziel besteht darin, eigenständige Lebensperspektiven zu entwickeln, Klinik- und Heimaufenthalte zu reduzieren und den Übergang in weiterführende Wohnformen zu unterstützen. Voraussetzung ist die Notwendigkeit einer permanenten, vollzeitbetreuten sozialpsychiatrischen Betreuung, da Teilzeit- oder ambulante Betreuungsmodelle nicht ausreichend sind. Zudem müssen die Bewohner:innen bereits über grundlegende soziale Fertigkeiten verfügen und die Bereitschaft zum gemeinschaftlichen Zusammenleben mitbringen. Die Maßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die im sozialen, gesundheitlichen sowie Arbeits- und Sozialbereich tätig sind und trägt wesentlich zur Reintegration und Rehabilitation psychisch beeinträchtigter Menschen bei.

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