Zuschuss

Vorarlberger Waldfonds

Der Vorarlberger Waldfonds fördert forstliche Maßnahmen in Vorarlberg – von Schadholzaufarbeitung über biologische Forstschutzmaßnahmen bis hin zu Naturverjüngung und Schutzwaldbegründung. Anträge können jederzeit beim zuständigen Waldaufseher eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Förderquote: bis zu 100%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederbewaldung geschädigter Wälder, zur Abwehr forstschädlicher Insekten, zur Stabilisierung von Schutzwäldern sowie zur Verbesserung der Bestandsdiversität und Funktionsfähigkeit des Waldes.

Förderfähige Ausgaben

  • Materialkosten
  • Arbeitskosten
  • Eigenleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Trassenaufhieb und eigenes Schüttmaterial
  • Pflegekosten in wildschadengefährdeten Gebieten ohne Gutachten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung beim zuständigen Waldaufseher
  • Antrag muss vom Waldaufseher geprüft und unterschrieben sein
  • Verwendung der vorgegebenen Formulare
  • Zugehörigkeit zu den in den Richtlinien genannten förderberechtigten Gruppen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenplausibilisierung (vergleichbare Preisauskünfte)
  4. Bestätigung des Waldaufsehers
  5. Stundenlisten
  6. Originalrechnungen
  7. Zahlungsnachweise
  8. Abmaßlisten

Beschreibung

Förderinstrument für nachhaltige Forstwirtschaft in Vorarlberg
Der Vorarlberger Waldfonds unterstützt forstliche Maßnahmen in ganz Vorarlberg – von der Schadholzaufarbeitung über biologische Forstschutzverfahren bis hin zur Naturverjüngung und Schutzwaldbegründung. Förderberechtigt sind Privatperson:innen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und sonstige Institutionen. Insbesondere Privat‐ und Kommunalwaldeigentümer:innen, Agrargemeinschaften, Waldgenossenschaften sowie Personen oder Verbände, die Holztransporte mit Pferden oder biologische Schutzmaßnahmen durchführen, können Zuschüsse in Anspruch nehmen. Die Fördersumme deckt bis zu 100 % der Materialkosten, Arbeitskosten und Eigenleistungen ab; ausgenommen sind etwa Trassenaufhieb oder eigenes Schüttmaterial sowie Pflegekosten in wildschadengefährdeten Gebieten ohne entsprechendes Gutachten. Anträge werden jederzeit über die zuständigen Waldaufseher:innen gestellt, wobei die vorgegebenen Formulare zu verwenden sind.

Ziele, Konditionen und Antragsunterlagen
Zielsetzung ist die Erhaltung und Wiederbewaldung geschädigter Bestände, die Abwehr schädigender Insekten, die Stabilisierung von Schutzwäldern sowie die Förderung von Bestandsdiversität und Funktionsfähigkeit des Waldes. Die Förderung läuft fortlaufend seit 01.01.2011 und gilt bis auf Widerruf. Für die Antragstellung sind Luftbild‐ oder Lagepläne, Projektbeschreibung, Kostenplausibilisierung (vergleichbare Preisauskünfte), eine Bestätigung des Waldaufsehers, Stundenlisten sowie Originalrechnungen, Abmaß‐ und Zahlungsnachweise erforderlich. Mit diesem zielgerichteten Förderinstrument wird ein schneller, wirtschaftlicher und ressourcenschonender Waldschutz gewährleistet.

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