Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Volkshochschulen und anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung als Zuschuss Zuwendungen zu den Kosten von Kursen zur Vorbereitung von Nichtschülerinnen und Nichtschülern auf Prüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen (Berufsreife, Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife, Abitur). Anträge können jederzeit bei der ADD Trier gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Durchführung von Vorbereitungskursen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Nachholen von Schulabschlüssen (Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife, Abitur).
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Volkshochschulen
- Landesorganisationen der Weiterbildung, staatlich anerkannt
- Unterricht muss der Prüfungsordnung entsprechen
- Vorhaltung geeigneter Lehrkräfte und Unterrichtsräume
- Mindestteilnehmerzahl: 12 zu Kursbeginn, 10 in weiteren Kurshalbjahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit sowie auf Bewilligung einer Zuwendung
- Antrag auf die Förderung von Teilnehmendenbetreuung
- Verwendungsnachweis für durchgeführte Kurse
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz stellt öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen finanzielle Mittel in Form eines Zuschusses zur Verfügung, um Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen zu ermöglichen. Adressiert werden insbesondere anerkannte Volkshochschulen und staatlich anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung, die nichtschulische Teilnehmende bei der Erlangung der Berufsreife, des qualifizierten Sekundarabschlusses I, der Fachhochschulreife oder des Abiturs begleiten. Die Förderung soll zur Steigerung der Bildungsbeteiligung beitragen und einen niederschwelligen Zugang zum Nachholen von Schulabschlüssen bieten. Anträge können fortlaufend bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier eingereicht werden, wobei die Höhe der Zuwendung auf Basis der Vergütungssätze für nebenamtlichen Unterricht berechnet wird.
Für eine Bewilligung muss der Kurs sowohl fachlich als auch organisatorisch den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung entsprechen. Es sind qualifizierte Lehrkräfte sowie geeignete Unterrichtsräume vorzuhalten, und die Mindestteilnehmendenzahl beträgt zu Beginn zwölf, im weiteren Verlauf wenigstens zehn Personen pro Kurshalbjahr. Zur Antragstellung sind ein Antrag auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit, ein gesonderter Antrag zur Teilnehmendenbetreuung und später ein Verwendungsnachweis für durchgeführte Veranstaltungen vorzulegen. Die kontinuierliche Förderung trägt dazu bei, Unterrichtsangebote bedarfsgerecht zu planen und die Nachqualifizierung von Nichtschüler:innen in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu unterstützen.
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