Zuschuss

Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung (Teil C RZWas 2021)

Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie an öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen in Bayern. Zuwendungen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1 Mio. €. Anträge vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, die bei Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung in Bayern durchzuführen sind, insbesondere ergänzende Maßnahmen gemäß Maßnahmenprogrammen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsausgaben gemäß RZWas 2021
  • Architekten- und Ingenieurleistungen pauschal nach Nr. 5.2.4 (10 % bzw. 9 % bzw. erhöht um 1,5–3,0 Prozentpunkte)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 50.000 € betragen
  • Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach Nr. 6.2 VV zu Art. 44 BayHO i.V.m. Nr. 4.1 BayZBau
  • Vorhaben darf bei Antragstellung nicht begonnen worden sein (Nr. 1.3 VV zu Art. 44 BayHO)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Entwurf des Vorhabens/Bauabschnitts nach REWas (zweifach)

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Lösung
  • Vollständigkeit und fachliche Qualität des Entwurfs

Beschreibung

Die Förderung unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Bayern bei der Realisierung ergänzender Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie an Abwasserentsorgungsanlagen. Ziel ist es, die Wasserqualität gemäß den europaweiten Vorgaben zu verbessern und den Gewässerschutz nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Vorhaben, die in den offiziellen Maßnahmenprogrammen aufgeführt sind und von Kommunen oder öffentlich-rechtlichen Verbänden betrieben werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen, um einen Antrag einzureichen. Überdies ist vor Projektbeginn sicherzustellen, dass Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der gewählten Lösung nach bayrischer Haushaltsordnung nachgewiesen werden. Die Auswahl der Projekte orientiert sich an Vollständigkeit sowie fachlicher Qualität der Entwurfsunterlagen gemäß den Richtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben (REWas).

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Investitionsausgaben, maximal jedoch bis zu einer Million Euro. Architekten- und Ingenieurleistungen werden pauschal mit einem Zuschlag von 9–10 % auf die Investitionskosten berücksichtigt, bei alternativen Planungen erhöht sich dieser Satz um bis zu 3 Prozentpunkte. Ein Antrag muss vor Baubeginn beim regional zuständigen Wasserwirtschaftsamt gestellt werden; erforderlicher Bestandteil ist der zweifache Entwurf des Vorhabens nach REWas. Nach positiver Prüfung erfolgt der Zuwendungsbescheid, der den Start der Maßnahme ermöglicht. Die Förderung leistet einen entscheidenden Beitrag zu energieeffizienten und umweltschonenden Lösungen in der öffentlichen Abwasserentsorgung und stärkt den Klimaschutz auf kommunaler Ebene.

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