Zuschuss

Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen in Hessen zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden sowie zur Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen. Kommunen werden früh in die Konzeptentwicklung eingebunden. Programmaufnahme erfolgt mit erstem Zuwendungsbescheid, jährliche Anmeldung der Einzelmaßnahmen.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 66%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen, die bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern. Schwerpunkt liegt auf baulichen Maßnahmen, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden sowie der Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen unter besonderer Berücksichtigung von Stadtgrün, Klimaschutz und Klimaanpassung.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen
  • Sanierung und Umnutzung von Gebäuden
  • Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderprogramm
  • Festlegung und Anerkennung des Fördergebiets
  • Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
  • Beschluss zur Abgrenzung des Stadtentwicklungsgebiets

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung des Gebiets der Gesamtmaßnahme mit Problemlage und Entwicklungszielen
  2. Übersichtskarte mit Abgrenzung des Gebiets
  3. Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts
  4. Beschluss zum Aufbau einer Steuerungsstruktur

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt Kommunalverwaltungen in Hessen bei der zeitgemäßen Weiterentwicklung bestehender Stadtstrukturen durch bauliche Sanierung und Umnutzung von Gebäuden sowie durch die Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen. Im Fokus stehen Maßnahmen, die sozialen Benachteiligungen entgegenwirken, klimaresiliente Stadtgrün-Infrastrukturen stärken und die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Hierzu werden Städte und Gemeinden frühzeitig in die Konzeptentwicklung eingebunden: Lokale Partnerschaften vernetzen Politik, Verwaltung und Bürger:innen als Ideengeber:innen und Multiplikator:innen. Über eine Laufzeit von bis zu 120 Monaten können einzelne Projekte nach Programmaufnahme für die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme jährlich angemeldet und priorisiert werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben baulichen Umgestaltungen auch die Gestaltung von Plätzen, Parks und öffentlichen Freiräumen, um das urbane Klima anzupassen und aufzuwerten.

Förderberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Planungsverbände nach § 205 Abs. 4 BauGB in Hessen. Voraussetzung ist die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das städtebauliche Förderprogramm, die Festlegung und Anerkennung des Fördergebiets sowie ein Ratsbeschluss zur Abgrenzung des Stadtentwicklungsgebiets. Die Förderquote beträgt in der Regel 66 % der anrechenbaren Kosten, variabel nach kommunaler Finanzkraft. Die Antragstellung erfolgt zweistufig: Zunächst die Programmaufnahme anhand einer Gebietsbeschreibung, Entwicklungsziele, Übersichtskarte und Beschlüssen zum Konzept und zur Steuerungsstruktur, anschließend die jährliche Anmeldung der Einzelmaßnahmen. Als Nachweis sind unter anderem eine Übersichtskarte mit Abgrenzung, die Problemlagedarstellung sowie Beschlüsse zur Entwicklungskonzeption und Steuerungsstruktur einzureichen. Die Auszahlung der Mittel richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf im Rahmen der bewilligten Gesamtmaßnahme.

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