Zuschuss

Wachstums!Schritt 2021-2027 – Die Förderung für innovative Investitionen in KMU

Investitionsförderung für KMU in der Steiermark: Bau, Maschinen, Ausstattung und Digitalisierung mit bis zu 30 % Zuschuss. Mindestprojektvolumen 300 000 €. Anträge bis 30.06.2027 online möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 10 % – 30 %

Förderziel

Unterstützung ressourcenschonender, innovativer Investitionen in kleinste, kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsbetriebe in der Steiermark zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur Förderung der digitalen und grünen Transformation.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen
  • Maschinen und maschinelle Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzinvestitionen
  • Parkplätze
  • PKW
  • Bauplanungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU-Status (unter 250 Beschäftigte)
  • Gewerbeberechtigung bzw. gleichwertige Befugnis
  • Mindestinvestitionsvolumen 300 000 €
  • Antrag vor Projektbeginn einreichen
  • Betriebsstätte in der Steiermark

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag im SFG-Portal
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Rechnungen
  5. Lieferscheine

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Digitalisierung
  • Kreislaufwirtschaft
  • Wachstum
  • regionale Bedeutung

Beschreibung

Wachstums!Schritt 2021-2027 fördert innovative Investitionen in kleinste, kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit Betriebsstätte in der Steiermark. Mit einem Mindestprojektvolumen von 300.000 € bietet das Programm Zuschüsse zwischen 10 % und 30 % der förderfähigen Projektkosten. Für EFRE-kofinanzierte Vorhaben winkt ein zusätzlicher Bonus bis zu 15 %, etwa für Projekte in Regionalförderungsgebieten oder besonders anspruchsvolle Investitionen in digitale und grüne Transformation. Die Bandbreite förderbarer Ausgaben reicht von baulichen Maßnahmen über Maschinen, maschinelle Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung bis hin zu immateriellen Investitionen wie Software und Lizenzen. Ausgeschlossen bleiben Ersatzinvestitionen, Parkplätze, PKW sowie Bauplanungsleistungen. Die Projektauswahl erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Digitalisierungskompetenz, Ressourceneffizienz, regionaler Bedeutung und Wachstumspotenzial. Projektvorhaben müssen vor ihrem Start elektronisch über das SFG-Portal eingereicht und bis spätestens 30. Juni 2027 abgeschlossen werden.

Das Förderziel besteht in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch nachhaltige, ressourcenschonende und innovative Investitionen, die zu Beschäftigungssicherung und ‑aufbau beitragen. Geförderte Unternehmen profitieren von einer effizienten, papierlosen Abwicklung und der Expertise der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (SFG). Beratungsleistungen, Begleitung beim Antrag sowie Support bei der Projektabrechnung sind im Prozess integriert. Alle Vorhaben unterliegen einer transparenten Kontrolle gemäß EU-Richtlinien und den „De-minimis“-Regeln. Öffentlich geförderte Projekte werden auf Online-Portalen sichtbar gemacht und mit dem Einheitlichen EU-Förderlogo versehen. Umfangreiche Publizitätsanforderungen sichern den Hinweis auf die EU-Unterstützung in Broschüren, A3-Plakaten oder Erinnerungstafeln. Durch die Kombination von Zuschussintensität, strategischer Ausrichtung auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie klaren Förderbedingungen entsteht ein maßgeschneidertes Instrument, um KMU der Steiermark in eine grüne und digitale Zukunft zu führen.

Antrag starten →