Wachstumsförderung für Kleinbetriebe
Das Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe in Salzburg fördert eigen- oder kreditfinanzierte materielle Investitionen mit einer Einmalprämie von 10 % der förderbaren Kosten. Anträge sind laufend vor Investitionsbeginn möglich und gelten unbefristet, solange Budgetmittel verfügbar sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Motivation kleiner Salzburger Unternehmen zu Investitionen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nachhaltig zu sichern und zu stärken. Gefördert werden bauliche oder maschinelle Verbesserungen und Erweiterungen, die Einführung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung und Qualitätssteigerung in Tourismus- und Freizeitbetrieben.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche und maschinelle Verbesserungen und Erweiterungen
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen inkl. Maschinen
- Immaterielle Investitionen, sofern sie für die Nutzung materieller Wirtschaftsgüter notwendig sind
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebsmittel und Verbrauchsgüter
- Anschaffung von Fahrzeugen (LKW, Lieferwagen, PKW, Taxi, Fahrrad)
- Ankauf von Grundstücken und Gebäuden
- Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen ohne Projektcharakter
- Kosten unter 400 € netto
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg
- Maximal 20 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt (ohne Lehrlinge, VZÄ)
- Keine rechtskräftigen Strafbescheide/Gerichtsentscheidungen wegen vorsätzlicher Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht in den letzten 24 Monaten
- Antragstellung vor Investitionsbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gewerbeschein
- Kostenvoranschläge/Rechnungen
- Nachweis bzw. Zusage anderer Förderstellen zum Projekt
- Behördliche Genehmigungen inkl. Einreichplan bei Baumaßnahmen
- Vollmacht bei Antragseinreichung durch Vertreter
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft
- Einhalten der Förderkriterien gemäß Richtlinie
- Relevanz und Förderfähigkeit der beantragten Investitionen
Beschreibung
Das Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe in Salzburg unterstützt kleine Gewerbeunternehmen mit bis zu 20 Mitarbeiter:innen (ohne Lehrlinge, VZÄ) und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg bei eigen- oder fremdfinanzierten Investitionen. Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Wettbewerbs- und Innovationskraft durch bauliche und maschinelle Modernisierungen sowie Erweiterungen, die Einführung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen und Maßnahmen zur Saisonverlängerung in Tourismus- und Freizeitbetrieben. Gefördert wird ein Direktzuschuss in Höhe von 10 % der anerkannten Investitionskosten, die sich auf bau- und maschinenbezogene Verbesserungen, betriebliche Ausstattungen sowie notwendige immaterielle Aufwendungen beziehen. Die Förderbemessungsgrundlage ist pro Projekt auf 40.000 € netto begrenzt und die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Laufende Betriebsmittel, Fahrzeuge und Kosten unter 400 € netto sind ausgeschlossen.
Einreichungen erfolgen unbefristet und ausschließlich online vor Investitionsbeginn, solange jährliche Budgetmittel verfügbar sind. Erforderliche Unterlagen umfassen Gewerbeschein, Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen, behördliche Genehmigungen inklusive Einreichplan bei Baumaßnahmen, Nachweise über Zusagen weiterer Förderungen sowie gegebenenfalls Vollmachten bei Antragseinreichung durch Vertreter:innen. Voraussetzung für den Zuschuss sind fristgerechte Antragstellung, keine rechtskräftigen Strafbescheide wegen vorsätzlicher Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht in den letzten 24 Monaten sowie die Einhaltung der Richtlinienkriterien. Die Auszahlung erfolgt als Einmalprämie nach Vorlage eines vollständigen Verwendungsnachweises oder Bestätigung durch einen sachkundigen Vertreter (z. B. Steuerberater:in). Durch transparente Vergaberichtlinien und regelmäßige Budgetaktualisierungen trägt das Programm zur Wachstumsförderung und Wettbewerbsabsicherung der Salzburger Kleinbetriebe bei.
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