Zuschuss

Wärmepumpe < 100 kW

Förderung für Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern unter 100 kW thermischer Leistung. Anträge bis 31.12.2050 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern wie Holzheizungen, Wärmepumpen und Nah-/Fernwärmeanschlüssen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Wärmeerzeuger
  • Planungs- und Montagekosten
  • Demontage- und Entsorgungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechnungsdatum der Hauptanlagenteile nicht länger als sechs Monate zurückliegend
  • Unternehmens- oder Vereinsstandort in Österreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular zur Förderungsabrechnung
  2. Rechnungskopien der förderfähigen Anlagen
  3. Wärmeliefervertrag (bei Fernwärmeanschluss)

Bewertungskriterien

  • Klimafreundlichkeit der Technologie
  • Technische Effizienz
  • Projektrelevanz und Innovationsgehalt

Beschreibung

Im Rahmen der bundesweiten Umweltförderung im Inland unterstützt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH die Anschaffung und Modernisierung umwelt- und klimafreundlicher Wärmeerzeuger mit einer thermischen Leistung unter 100 kW. Förderberechtigt sind Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit Sitz in Österreich. Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von Holzheizungen, Wärmepumpen und Nah-/Fernwärmeanschlüssen inklusive Planungs-, Montage-, Demontage- und Entsorgungskosten. Das Programm stärkt Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Naturschutz sowie Klimaschutz und ist bis zum 31. Dezember 2050 geöffnet. Anträge können jederzeit vor Umsetzung beziehungsweise bis sechs Monate nach Rechnungslegung gestellt werden.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein aktuelles Rechnungsdatum der Hauptanlagenteile (maximal sechs Monate zurückliegend) sowie der Unternehmens- oder Vereinsstandort in Österreich. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions-, Planungs-, Montage- sowie Demontage- und Entsorgungskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren hierbei besonders von Zuschüssen, die anhand folgender Kriterien beurteilt werden: Klimafreundlichkeit der Technologie, technische Effizienz, Projektrelevanz und Innovationsgehalt. Für die Antragstellung sind das Formular zur Förderungsabrechnung, Rechnungskopien der förderfähigen Anlagen und bei Fernwärmeanschlüssen ein Wärmeliefervertrag einzureichen. Nach positiver Beurteilung stellt die KPC ein Auszahlungsschreiben aus, mit dem der Förderungsvertrag zustande kommt und die Mittel zur Reduktion fossiler Emissionen sowie zur Stärkung regionaler Wertschöpfung bereitgestellt werden.

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