Zuschuss

Wärmerückgewinnung < 100 kW und Umluftsysteme < 50.000 m³/h

Förderung der Wärmerückgewinnung aus Kälte- und Lüftungsanlagen (≤100 kW) und Umluftsystemen (≤50.000 m³/h) für Unternehmen und Organisationen. Anträge ab 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscherleistung bis zu 100 kW sowie Umluftsysteme mit einem Volumenstrom bis zu 50.000 m³/h zur Energieeinsparung in Betrieben und unternehmerisch tätigen Organisationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Wärmetauscher
  • Pufferspeicher
  • Steuerungselektronik
  • Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
  • Absauganlage
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Projekt muss bereits umgesetzt sein
  • Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Schlussrechnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterzeichnetes Formular zur Förderungsabrechnung
  2. Rechnungskopien für die förderfähigen Kosten
  3. De-Minimis-Erklärung

Beschreibung

Die bundesweit verfügbare Fördermaßnahme Wärmerückgewinnung < 100 kW und Umluftsysteme < 50.000 m³/h verbindet die Schwerpunkte Energieeffizienz & Erneuerbare Energien sowie Umwelt- und Klimaschutz. Sie richtet sich an Unternehmen, Interessenverbände, Vereine und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, die bereits abgeschlossene Projekte umsetzen. Gefördert wird die Nutzung von Abwärme aus Kälte- und Lüftungsanlagen bis 100 kW sowie Umluftsystemen mit einem Volumenstrom bis 50.000 m³/h. Hierzu zählen beispielsweise Wärmetauscher, Pufferspeicher, Steuerungselektronik, zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmetauscher, Absauganlagen, Luftrückführung und Luftfilter. Durch die Installation dieser Anlagenteile lassen sich Emissionen verringern, der Energiebedarf senken und langfristig Betriebskosten reduzieren.

Die Antragstellung erfolgt online über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH und ist im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Umsetzung des Vorhabens vor Antragseinreichung sowie die fristgerechte Einreichung innerhalb von sechs Monaten nach Schlussrechnung. Einzureichen sind das unterzeichnete Formular zur Förderungsabrechnung, Kopien der Rechnungen für förderfähige Kosten und eine De-Minimis-Erklärung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bewilligung per Auszahlungsschreiben und die Überweisung der Fördermittel. Diese Initiative unterstützt österreichische Betriebe dabei, ressourcenschonende Technologien zu etablieren und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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