Waisenhilfe – Betreuungswerk Post Postbank Telekom
Finanzielle und beratende Unterstützung für bedürftige Halbwaisen und Waisen (in der Regel bis 27 Jahre; bei Schwerbehinderung ohne Altersgrenze) aus dem Umfeld von Post, Postbank und Telekom.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle und beratende Unterstützung bedürftiger Halbwaisen und Waisen zur Sicherung von Bildung, Ausbildung und Lebensunterhalt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Halbwaise oder Waise
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 Abgabenordnung
- Alter unter 27 Jahren (Ausnahme bei Schwerbehinderung)
- Angehörigkeit zum Umfeld von Post, Postbank oder Telekom
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit
- Status als Halbwaise/Waise
Beschreibung
Die Waisenhilfe des Betreuungswerks Post Postbank Telekom unterstützt bundesweit bedürftige Halbwaisen und Waisen aus dem Kreis von Beschäftigten beziehungsweise Ehemaligen von Post, Postbank und Telekom. Ziel dieser Zuschussförderung ist die Sicherung von Bildung, Ausbildung und Lebensunterhalt für Minderjährige und junge Erwachsene bis 27 Jahren – bei Schwerbehinderung ohne Altersbeschränkung. Die Förderung kommt zum Tragen, wenn wirtschaftliche Bedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 Abgabenordnung vorliegt und der Todesfall eines Elternteils finanzielle Lücken hinterlässt. Durch ein starkes Netzwerk vor Ort erhalten die Antragstellenden nicht nur materielle Unterstützung, sondern auch individuelle Beratung in Krisensituationen. Ehrenamtliche Begleiter:innen stehen als vertrauensvolle Ansprechpersonen bereit und vermitteln bei Bedarf langfristige Hilfen.
Die Fördermittel können in Form pauschaler Sterbefallhilfen, einmaliger Zuschüsse bei akuten Notfällen – etwa für Schulkleidung, Klassenfahrten oder zusätzliche Nachhilfe – sowie als laufende Zuwendung bei längerfristigen Engpässen gewährt werden. Interessent:innen können jederzeit Anträge einreichen, da es keine festen Fristen gibt. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über das Betreuungswerk; Betriebsräte oder Sozialberatung in den jeweiligen Unternehmen bieten zusätzliche Kontaktvermittlung. Durch die Solidarität innerhalb der Gemeinschaft von Post, Postbank und Telekom wird eine verlässliche und nachhaltige Begleitung gewährleistet, die den betroffenen Familien Schritt für Schritt in eine stabile Zukunft hilft.
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