Zuschuss

Waldbau, Ökologie und begleitende Maßnahmen

Förderung von Waldbau-, Ökologie- und begleitenden Maßnahmen in Tirol. Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Waldbau- und Ökologieschutzmaßnahmen in Tirol, insbesondere Verjüngungsmaßnahmen, Bodenvorbereitung, Aufforstung, Saatgutgewinnung, Düngung, Pflegemaßnahmen und Klimaanpassung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschalen
  • Eigenleistungen
  • Sachleistungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Entsprechender Handlungsbedarf in den Waldgebieten
  • Maßnahme muss dem forstlichen Förderungskatalog entsprechen
  • Stellen eines Förderungsantrags und Genehmigung des Ansuchens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag

Beschreibung

Waldbau, Ökologie und begleitende Maßnahmen fördert in Tirol zukunftsweisende Projekte im Schwerpunkt Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Landwirtschaft sowie Energieeffizienz. Förderberechtigt sind private Waldbesitzer:innen, Agrargemeinschaften, Bringungsgenossenschaften sowie Waldbesitzervereinigungen und weitere natürliche oder juristische Personen mit forstlichem Bedarf. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu stärken und eine klimaresiliente Waldbewirtschaftung zu etablieren. Dabei stehen standortgerechte Verjüngungsprozesse, naturbezogene Aufforstung und Bodenvorbereitung im Vordergrund, ergänzt durch Saatgutgewinnung und gezielte Düngung zur Optimierung der Wuchsbedingungen.

Unter die förderfähigen Begleitmaßnahmen fallen zudem Pflegemaßnahmen in Aufforstungsflächen, Errichtung von Kontrollzäunen sowie technische Bringung mittels Seilkran oder Helikopter zur Ermöglichung schwer zugänglicher Eingriffe. Fördervoraussetzung ist der nachgewiesene Handlungsbedarf in den Waldgebieten und die Konformität mit dem gültigen forstlichen Förderungskatalog. Anträge werden fortlaufend und unbefristet seit dem 1. März 2013 entgegengenommen; die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Förderantrags. Abgedeckt werden Pauschalen, Eigenleistungen, Sach- und Fremdleistungen sowie Sachkosten. Diese breit angelegte Unterstützung bietet langfristige Planungssicherheit für nachhaltige Waldschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Tirol.

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