Waldbau, Ökologie und begleitende Maßnahmen
Förderung von Waldbau-, Ökologie- und begleitenden Maßnahmen in Tirol. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Waldbau- und Ökologieschutzmaßnahmen in Tirol, insbesondere Verjüngungsmaßnahmen, Bodenvorbereitung, Aufforstung, Saatgutgewinnung, Düngung, Pflegemaßnahmen und Klimaanpassung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.
Förderfähige Ausgaben
- Pauschalen
- Eigenleistungen
- Sachleistungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entsprechender Handlungsbedarf in den Waldgebieten
- Maßnahme muss dem forstlichen Förderungskatalog entsprechen
- Stellen eines Förderungsantrags und Genehmigung des Ansuchens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
Beschreibung
Waldbau, Ökologie und begleitende Maßnahmen fördert in Tirol zukunftsweisende Projekte im Schwerpunkt Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Landwirtschaft sowie Energieeffizienz. Förderberechtigt sind private Waldbesitzer:innen, Agrargemeinschaften, Bringungsgenossenschaften sowie Waldbesitzervereinigungen und weitere natürliche oder juristische Personen mit forstlichem Bedarf. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu stärken und eine klimaresiliente Waldbewirtschaftung zu etablieren. Dabei stehen standortgerechte Verjüngungsprozesse, naturbezogene Aufforstung und Bodenvorbereitung im Vordergrund, ergänzt durch Saatgutgewinnung und gezielte Düngung zur Optimierung der Wuchsbedingungen.
Unter die förderfähigen Begleitmaßnahmen fallen zudem Pflegemaßnahmen in Aufforstungsflächen, Errichtung von Kontrollzäunen sowie technische Bringung mittels Seilkran oder Helikopter zur Ermöglichung schwer zugänglicher Eingriffe. Fördervoraussetzung ist der nachgewiesene Handlungsbedarf in den Waldgebieten und die Konformität mit dem gültigen forstlichen Förderungskatalog. Anträge werden fortlaufend und unbefristet seit dem 1. März 2013 entgegengenommen; die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Förderantrags. Abgedeckt werden Pauschalen, Eigenleistungen, Sach- und Fremdleistungen sowie Sachkosten. Diese breit angelegte Unterstützung bietet langfristige Planungssicherheit für nachhaltige Waldschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Tirol.
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