Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)
Zuschuss für waldbauliche Bewirtschaftungsmaßnahmen in Bayern zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der Biodiversität und zur Verbesserung von Ökosystemleistungen. Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bei Maßnahmen, die einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der Biodiversität, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen leisten.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit dauerhaftem Einsatz von Kunst- oder Biokunststoffen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Bewirtschafterin bzw. Bewirtschafter von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes
- Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Bewirtschafterin bzw. Bewirtschafter von Flächen, auf denen Wald neu begründet werden soll
- Träger von überbetrieblich durchgeführten Maßnahmen (z. B. kommunale Körperschaften oder forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse)
- Maßnahme muss forstfachlich notwendig sein
- Umsetzung mit geeigneten Verfahren und Geräten
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Beschreibung
Das Förderprogramm Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt waldbauliche Bewirtschaftungsmaßnahmen in Bayern mit finanziellen Zuschüssen. Ziel ist es, die Anpassung an den Klimawandel zu fördern, die Biodiversität zu schützen und wesentliche Ökosystemleistungen langfristig zu sichern. Gefördert werden unter anderem Erst- und Wiederaufforstungen, Naturverjüngungen, Bestands- und Bodenpflege sowie Waldschutzmaßnahmen gegen rindenbrütende Insekten und andere Schadorganismen. Darüber hinaus umfasst die Förderung den Einsatz von Seilbahnanlagen in Schutzwäldern, Vorarbeiten zum Waldumbau, die Bewertung forstlicher Eingriffe und die Beseitigung von Schadholz nach außergewöhnlichen Ereignissen. Eine kontinuierliche Antragstellung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor Beginn der Maßnahmen ermöglicht eine flexible Projektumsetzung im gesamten Fördergebiet Bayern.
Antragsberechtigte sind Waldeigentümer:innen und Bewirtschafter:innen gemäß Bayerischem Waldgesetz, Eigentümer:innen von Flächen zur Neubegründung von Wald sowie Träger:innen überbetrieblicher Maßnahmen wie kommunale Körperschaften und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Voraussetzung für eine Förderung ist die forstfachliche Notwendigkeit der Maßnahme, der Einsatz geeigneter Verfahren und Geräte sowie die Durchführung auf bayerischem Staatsgebiet. Die Planung muss Standortinformationen, Forsteinrichtungswerke und Gutachten berücksichtigen; in Natura-2000- und Naturschutzgebieten ist die Vereinbarkeit mit Erhaltungszielen sicherzustellen. Ausgeschlossen sind Vorhaben mit dauerhaftem Einsatz von Kunststoffen oder Biokunststoffen im Wald. Die Fördersätze variieren je nach Maßnahmentyp. Detaillierte Informationen zur Förderfähigkeit und zur Antragsabwicklung erteilen die regionalen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.