Wanderwegesanierungen durch alpine Vereine mit Unterstützung des Landes Vorarlberg
Projektbezogene Zuschüsse für alpine Vereine zur Sanierung von Wanderwegen in Vorarlberg. Gültig ab 01.01.2024, Anträge jederzeit im Rahmen des jährlichen Sanierungsprogramms möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt alpine Vereine bei der fachgerechten und nachhaltigen Instandsetzung und Erhaltung des Wanderwegenetzes in Vorarlberg.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zum Alpenverein Vorarlberg, Sektionen des DAV in Vorarlberg oder den Vorarlberger Naturfreunden
- Projekt muss im jährlichen Sanierungsprogramm enthalten und von der Landesregierung genehmigt werden
- Einhaltung fachlicher Kriterien bei der Wanderwegesanierung
Bewertungskriterien
- Projektbezogene Übereinstimmung mit dem Förderungskonzept
- Einhaltung fachlicher Kriterien bei der Sanierung
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm Wanderwegesanierungen durch alpine Vereine mit Unterstützung des Landes Vorarlberg erhalten gemeinnützige alpine Vereine projektbezogene Zuschüsse, um das weitverzweigte Wanderwegenetz in Vorarlberg fachgerecht und dauerhaft instand zu setzen. Förderberechtigt sind dabei der Alpenverein Vorarlberg, die in Vorarlberg aktiven Sektionen des Deutschen Alpenvereins sowie die Vorarlberger Naturfreunde. Ziel ist es, Wegeabschnitte in sensiblen alpinen Landschaften umweltschonend zu sanieren, bestehende Infrastruktur zu stärken und die regionalwirtschaftliche Entwicklung in den Gemeinden zu fördern. Das Programm legt besonderen Wert auf nachhaltige und energieeffiziente Maßnahmen, die den Klimaschutz unterstützen und gleichzeitig die attraktive Wanderinfrastruktur sichern.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und kann ab dem 1. Jänner 2024 im Rahmen des jährlich aufgestellten Sanierungsprogramms erfolgen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die formale Aufnahme des Projekts in das Sanierungsprogramm sowie die Genehmigung durch die Vorarlberger Landesregierung. Jede Maßnahme muss klar nachweisen, dass sie den fachlichen Vorgaben entspricht und im Einklang mit den regionalen Umwelt- und Naturschutzrichtlinien steht. In der Begutachtung fließt die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Förderungskonzept ebenso ein wie die Einhaltung technischer Qualitätsanforderungen. Auf diese Weise trägt das Landesprogramm dazu bei, das charakteristische Wanderwegenetz Vorarlbergs langfristig zu erhalten und die lokale Vereinsarbeit von Interessensverbänden und Naturschutzorganisationen wirkungsvoll zu unterstützen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.