Wasserstoff-Speicher Brandenburg (2024)
Förderprogramm des Landes Brandenburg zur Erzeugung, Nutzung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie zur Speicherung von Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Form. Förderung in den Fördertatsbeständen 1 bis 3 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie zur Integration erneuerbarer Energien in Brandenburg.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investitionen in Anlagen und Ausrüstung
- Baukosten
- Speicher- und Netzinfrastruktur
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstücke
- Tiere
- Fahrzeuge mit Verkehrszulassung
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Finanzierungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg
- Durchführung eines Vorhabens gemäß Fördertatsbeständen der Richtlinie
- Mindestinvestitionsvolumen 200.000 EUR
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Beihilferechtliche Angaben zu den FTB 1 und 2
- Bestätigung erneuerbarer Wasserstoff
- Klimaverträglichkeitsprüfung (bei Infrastrukturvorhaben)
- Eigenerklärung Interessenkonflikt
- Nachtragsbegründung
- Vollmacht
Bewertungskriterien
- Klimaschutzeffekt (CO2-Einsparung)
- Wirtschaftlichkeit der Investition
- Technische Realisierbarkeit
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Programm „Wasserstoff-Speicher Brandenburg (2024)“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Stadtwerke sowie Energieversorger in Brandenburg dabei, neue Wasserstofftechnologien und Speichersysteme zu realisieren. Ziel ist es, den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff als Baustein für die Integration regenerativer Energien im Land voranzutreiben. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Nutzung, Verteilung und Speicherung von Wasserstoff sowie in chemische, mechanische oder thermische Speichersysteme für Strom aus Wind- und Solarenergie. Mit Zuschüssen von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Förderbeträgen bis zu 30 Mio. EUR pro Vorhaben erhalten Antragstellende Planungssicherheit für Investitionen ab 200 000 EUR. Begleitend sind Kriterien wie Klimaschutzeffekt, Wirtschaftlichkeit und technische Realisierbarkeit gleichermaßen relevant.
Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 30. Juni 2027 möglich, Projektstart kann ab dem 1. Juni 2024 erfolgen und eine Projektdauer von bis zu 36 Monaten ist vorgesehen. Zuwendungsempfangende müssen neben Projektbeschreibung und Finanzierungsplan unter anderem beihilferechtliche Angaben, Nachweise zu erneuerbarem Wasserstoff sowie Klimaverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturinvestitionen vorlegen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) begleitet das Verfahren, prüft die Fördervoraussetzungen und achtet auf eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. Insgesamt leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Energielandschaft und stärkt die regionale Wirtschaftskompetenz im Bereich Wasserstoff und Energiespeicherung.
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