Weiterbildungsrichtlinie 2022
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, Unternehmen, Vereinen und Hochschulen im Land Brandenburg mit ESF+-Mitteln. Anträge fortlaufend bis 30.06.2027 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger sowie Freiberufler:innen und Einzelunternehmer:innen. Ziel ist die Erhöhung der Beteiligung an Weiterbildungen, die Sicherung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Stabilisierung von Arbeitsplätzen und Erschließung ungenutzter Potenziale sowie die Kompetenzentwicklung auf individueller und betrieblicher Ebene.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits begonnene Weiterbildungsmaßnahmen
- Rechtlich vorgeschriebene Weiterbildungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstwohnsitz im Land Brandenburg für Beschäftigte (Bildungsscheck)
- Unternehmen mit Betriebsstätte oder Steuerpflicht im Land Brandenburg
- Rechtsfähige Vereine mit Sitz oder Außenstelle im Land Brandenburg
- Staatliche Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz
- Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn über das ILB-Kundenportal
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis des Erstwohnsitzes bzw. Betriebsstätten-Nachweis
- Qualifizierungsplan
- Kostennachweis
Bewertungskriterien
- Individueller Qualifizierungsbedarf
- Betrieblicher Qualifizierungsbedarf
- Arbeitspolitische Bedeutung
Beschreibung
Die Weiterbildungsrichtlinie 2022 wird vom Land Brandenburg mit ESF+-Mitteln kofinanziert und unterstützt berufliche Qualifizierungsmaßnahmen zur individuellen und betrieblichen Kompetenzentwicklung im Sinne des lebenslangen Lernens. Sie richtet sich an Beschäftigte, sowohl haupt- als auch ehrenamtlich Tätige, Freiberufler:innen, Einzelunternehmer:innen sowie kleine, mittlere und große Unternehmen, rechtsfähige Vereine und staatliche Hochschulen. Ziel ist die Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung, die Sicherung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, die Stabilisierung von Arbeitsplätzen sowie die Erschließung ungenutzter Potenziale (inklusive ehrenamtlicher Tätigkeiten) und die Stärkung der Reaktionsfähigkeit auf strukturelle Veränderungen im Arbeitsmarkt. Als Förderinstrumente stehen Bildungsschecks, bedarfsgerechte Maßnahmen in Betrieben und Vereinen, Servicepakete zur Ansiedlung und Umstrukturierung sowie der Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote zur Verfügung, die jeweils passgenau auf individuelle oder betriebliche Entwicklungsziele abgestimmt werden.
Zuwendungsempfangende müssen einen Antrag mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn über das ILB-Kundenportal einreichen; Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sachkosten und Reisekosten, soweit es sich nicht um gesetzlich vorgeschriebene oder bereits begonnene Weiterbildungen handelt. Die Förderquoten liegen bei 60 % (Bildungsscheck, Servicepaket für KMU, akademische Angebote) beziehungsweise maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Unternehmen, Vereine, große Betriebe), mit Fördersummen von 500 € bis zu 3 Millionen € je Vorhaben. Projektlaufzeiten betragen bis zu 36 Monate. Erforderlich sind neben dem ausgefüllten Antragsformular Nachweise zum Erstwohnsitz oder Betriebsstättenstatus, ein Qualifizierungsplan und ein Kostennachweis. Bewertungskriterien umfassen den individuellen und betrieblichen Qualifizierungsbedarf sowie die arbeitspolitische Bedeutung des Vorhabens für das Land Brandenburg.