Weiterbildungsstipendium (SBB-Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung)
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach besonders erfolgreichem Abschluss einer dualen Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung mit Zuschüssen von insgesamt bis zu 9.135 € über maximal drei Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der beruflichen Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten dualen Berufsausbildung durch Zuschüsse für berufsbegleitende Weiterbildungen.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vollzeitstudiengänge ohne Erwerbstätigkeit
- Zweitausbildungen
- Weiterbildungen mit hohem Freizeitanteil
- Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse
- Nachträgliche Förderbewilligung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss einer anerkannten dualen Berufsausbildung nach BBiG oder HwO bzw. Abschluss in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf
- Berufsabschlussprüfung mit Durchschnittsnote 1,9 bzw. Platzierung unter den ersten Drei bei überregionalen Wettbewerben oder begründeter Arbeitgeber-/Schulvorschlag
- Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden bzw. Bestätigung der Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit
- Alter unter 25 Jahren (für Gesundheitsfachberufe zum 1. April unter 27 Jahren, Ausnahmen möglich)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Bewerbungsformular (Stammblatt)
- Kopie des Prüfungszeugnisses
- Begründeter Vorschlag (falls Note nicht genügt)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitszeit bzw. Bescheinigung der Arbeitsagentur
Bewertungskriterien
- Prüfungsnote bzw. Leistungswettbewerbserfolg
- Begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule bei Unterschreiten der Notengrenze
Beschreibung
Das Weiterbildungsstipendium der SBB-Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an junge Fachkräfte, die eine duale Berufsausbildung nach BBiG, HwO oder in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf mit herausragenden Leistungen abgeschlossen haben. Über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten werden bis zu 9 135 € an Zuschüssen (Förderquote: 90 %) gewährt, die für berufsbegleitende Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen, Fachqualifikationen, Soft-Skill-Seminare oder ein anschließendes berufsbegleitendes Studium eingesetzt werden können. Förderfähige Ausgaben umfassen Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Fahrt- und Aufenthaltskosten, erforderliche Arbeitsmittel sowie einen einmaligen IT-Bonus von 250 €. Voraussetzung ist ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden oder die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt bei Arbeitslosigkeit. Die Altersgrenze liegt grundsätzlich unter 25 Jahren (für Gesundheitsfachberufe unter 27 Jahren, mit Ausnahmen).
Für die Bewerbung wenden sich Absolvent:innen dualer Ausbildungsberufe an die zuständige Kammer oder Einrichtung, in der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war; Gesundheitsfachberufler:innen reichen ihre Unterlagen direkt bei der SBB ein. Auswahlkriterien sind eine hervorragende Prüfungsnote (Durchschnittsnote ≤ 1,9), eine Platzierung unter den ersten Drei bei überregionalen Wettbewerben oder ein begründeter Vorschlag durch Arbeitgeber:in oder Berufsschule. Einreichungsfristen variieren je nach Kammer, für Gesundheitsfachberufe ist der Stichtag der 15. Februar jedes Jahres. Die Entscheidungsprozesse werden von den jeweiligen Stellen individuell koordiniert. Das Stipendium bietet motivierten Nachwuchskräften die Chance, ihre berufliche Qualifizierung mit finanzieller Entlastung voranzutreiben und den nächsten Karriereschritt zu gestalten.
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