Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS)
Förderung von Projekten zur Stärkung demokratischer Werte und weltoffenen Kultur in Sachsen. Zuschüsse für Fachnetzwerke, regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung, Kleinprojekte, Bildungsfahrten und Projekte von besonderem demokratiepolitischem Interesse. Antragsfristen je nach Maßnahme gestaffelt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderziel ist der Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die Stärkung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen sowie einer weltoffenen Kultur im Freistaat Sachsen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Projekt muss im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und Wirkung im Freistaat haben
- Maximale Projektdauer 3 Jahre
- Eigenanteil von mindestens 5 Prozent
Beschreibung
Mit dem Programm »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« werden Projekte gefördert, die demokratische Werte stärken und eine offene Kultur im Freistaat Sachsen etablieren. Förderberechtigt sind eingetragene Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Themenschwerpunkte liegen in den Bereichen Kultur und Medien, insbesondere in kultureller Bildungsarbeit, medienpädagogischen Angeboten und interkulturellen Workshops. Gefördert werden landesweite Fachnetzwerke, regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung, Kleinprojekte, Bildungsfahrten sowie Vorhaben von besonderem demokratiepolitischem Interesse. Die maximale Projektdauer beträgt drei Jahre, ein Eigenanteil von mindestens fünf Prozent ist erforderlich, und die Förderquote kann bis zu 95 Prozent betragen.
Als zentrales Ziel dient der Abbau gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Ausbau demokratischer Handlungskompetenzen bei Teilnehmer:innen. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) übernimmt die Bewilligung und legt gestaffelte Fristen fest: Anträge für landesweite Fachnetzwerke und regionale Netzwerke sind jeweils bis zum 30.06. des laufenden Jahres einzureichen, Demokratieförderprojekte bis zum 30.09., wohingegen für Kleinprojekte und Bildungsfahrten eine fortlaufende Antragstellung bis mindestens vier Wochen vor Beginn möglich ist. Dieses Förderangebot schafft nachhaltige Strukturen für zivilgesellschaftliches Engagement und trägt langfristig zu einer lebendigen, weltoffenen Demokratie in Sachsen bei.