Zuschuss

Wettbewerb 5×500 – BürgerStiftung Lebendiges Schwelm

Mit dem Wettbewerb 5×500 fördert die BürgerStiftung Lebendiges Schwelm Ideen und Initiativen in Schwelm, um Kinder und Jugendliche zu stärken. Fünf Projekte erhalten je bis zu 500 €.

Kinder und Jugendliche Bildung Soziales Kultur Musik Gesundheit Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 500 € pro Projekt

Förderziel

Die BürgerStiftung Lebendiges Schwelm unterstützt Projekte, die Kinder und Jugendliche fördern und zur Verbesserung ihrer Lebenssituation in der Stadt Schwelm auf vielfältige Weise beitragen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug zur Stadt Schwelm

Bewertungskriterien

  • Bezug zu inhaltlichen Schwerpunkten der Stiftung
  • Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
  • Regionaler Bezug zu Schwelm

Beschreibung

Die BürgerStiftung Lebendiges Schwelm stellt mit dem Wettbewerb 5×500 eine kontinuierlich verfügbare Fördersäule für Initiativen mit lokalem Bezug zur Stadt Schwelm bereit. Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Interessensverbände und sonstige Vereine können Projekte einreichen, die sich an den inhaltlichen Schwerpunkten der Stiftung orientieren: Von naturpädagogischen Aktionen über Bewegungs- und Ernährungsangebote bis hin zu künstlerischen, sprachlichen oder sozialen Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Fünf ausgewählte Vorhaben erhalten jeweils einen Zuschuss von bis zu 500 €, um die Lebenssituation junger Menschen in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern und ihr Engagement dauerhaft zu stärken. Die Ausrichtung auf Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Musik, Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildung eröffnet vielfältige Ansätze für kreative und gesellschaftlich wirkungsvolle Projekte.

Einreichungen können ganzjährig vorgenommen werden und werden durch ein Gremium aus Stiftungsvorstand und externen Juror:innen anhand folgender Kriterien begutachtet: inhaltlicher Bezug zu den Stiftungszielen, nachweisbare Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen sowie regionaler Bezug zu Schwelm. Nach Prüfung der Vorschläge erfolgt im zweiten Quartal eines jeden Jahres die Prämierung im Rahmen des Stiftungsrates (Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben). Durch die schlanke Antragstellung ohne feste Fristen entsteht eine niederschwellige Möglichkeit für Einzelpersonen, Schulklassen, Kindergärten, Gruppen und Vereine, lokale Ideen umzusetzen und dabei von einer bewährten Förderstruktur zu profitieren.

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