Darlehen

Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Nachrangdarlehen für KMU, Freiberufler, Existenzgründer und Nachfolgeunternehmen im Saarland zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Bonität. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme fortlaufend schriftlich bei der SIKB einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 25.000 € bis 1.000.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Verbesserung der Bonität von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Gründern und Nachfolgeunternehmen durch Gewährung von langfristigen Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten (gewerbliche Baukosten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Patente, Lizenzen, Beteiligungen)
  • Betriebsmittel (Waren, Vorräte, Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Ablösungen und Umschuldungen
  • In-Sich-Geschäfte
  • Schuldzinsen
  • Mehrwertsteuer
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Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens im Saarland
  • Erfüllung der EU-Kriterien für KMU
  • Erschwerter Zugang zu Fremdkapital oder unzureichende Eigenkapitalausstattung
  • Tragfähiges Unternehmenskonzept und gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Keine vorzeitige Durchführung des Vorhabens vor Antragstellung

Beschreibung

Der EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Freiberufler:innen, Existenzgründer:innen sowie Nachfolgeunternehmen im Saarland langfristige Nachrangdarlehen bereit, um die Eigenkapitalbasis zu stärken und die Bonität zu verbessern. Mit einer Laufzeit von bis zu 120 Monaten inklusive fünf tilgungsfreier Anlaufjahre werden Finanzierungsbedarfe für gewerbliche Baukosten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Patente, Lizenzen und Unternehmensbeteiligungen abgedeckt. Betriebsmittel wie Waren, Vorräte oder Aufwendungen zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs können ebenfalls zu 100 % der Ausgaben gefördert werden. Die Darlehensbeträge bewegen sich zwischen 25.000 € und 1.000.000 €, wodurch besonders technologie- und innovationsorientierte Unternehmen in der Markteintrittsphase profitieren und Zugang zu banküblichen Krediten erleichtert wird.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Vorhaben im Saarland mit erschwertem Zugang zu Fremdkapital oder unzureichender Eigenkapitalausstattung, ein geprüftes KMU-Profil nach EU-Definition sowie ein tragfähiges Unternehmenskonzept mit gesicherter Gesamtfinanzierung. Ein vorzeitiger Beginn des Projekts vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Nicht förderfähig sind der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Ablösungen, Umschuldungen, In-Sich-Geschäfte, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer sowie Sachleistungsbeiträge. Anträge können fortlaufend vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden, die als neutraler Partner bei der Auswahl und Abwicklung beratend unterstützt. Mit dieser Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Landesmitteln fördert das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft.

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