Zuschuss

Wiener Ausbildungsgeld

Unterstützung arbeitslos gemeldeter Wiener:innen mit rund 1.500 €–1.600 € monatlich während einer mindestens einjährigen Ausbildung in zukunftsrelevanten Bereichen. Anträge sind unbegrenzt möglich.

Soziales Gesundheit Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: ca. 1.500 € - 1.600 € pro Monat

Förderziel

Förderung zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitslos vorgemerkter Personen während einer längerfristigen Ausbildung in Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge (Gesundheit, Pflege, Soziales, Pädagogik), klimaschutzrelevanten Berufen sowie Informations- und Kommunikationstechnologie und Digitalisierung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkt
  • Ausbildung dauert mindestens 12 Monate und ist in kommunaler Daseinsvorsorge, IKT/Digitalisierung oder klimaschutzrelevanten Bereichen
  • Einstellzusage eines Wiener Unternehmens
  • Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den waff

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. WAG-Antrag
  2. AMS-Leistungsmitteilung
  3. Datenschutzinformation
  4. Amtlich gültiger Lichtbildausweis
  5. Einstellzusage mit Unternehmen

Beschreibung

Das Wiener Ausbildungsgeld bietet arbeitslos vorgemerkten Wiener:innen eine monatliche Unterstützung von rund 1.500 €–1.600 € während einer mindestens zwölfmonatigen Ausbildung in zukunftsrelevanten Bereichen. Im Fokus stehen Ausbildungen der kommunalen Daseinsvorsorge (Gesundheit, Pflege, Soziales, Pädagogik), klimaschutzrelevante Berufe sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Digitalisierung. Das Stipendium trägt zur langfristigen Sicherung des Lebensunterhalts bei und ergänzt Leistungen des AMS subsidiär. Die Förderung kann fortlaufend beantragt werden, um auf individuelle Ausbildungszeiträume flexibel zu reagieren.

Geförderte Personen müssen beim Arbeitsmarktservice gemeldet und im Besitz einer Einstellzusage eines Wiener Unternehmens sein. Vor Einreichung prüft der waff den Förderantrag, der neben dem WAG-Antrag auch eine AMS-Leistungsmitteilung, Datenschutzinformation, einen amtlich gültigen Lichtbildausweis sowie die schriftliche Zusage des Ausbildungsbetriebs umfasst. Die Bewilligung erfolgt auf Basis der Durchführungsbestimmungen des waff-Vorstands und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Da keine Vorfinanzierung erforderlich ist, wird das Ausbildungsgeld monatlich im Nachhinein ausgezahlt. Dieses Fördermodell unterstützt nachhaltig den Fachkräftebedarf in zentralen öffentlichen, klimabezogenen und digitalen Berufsfeldern und ermöglicht so einen bedarfsorientierten Berufseinstieg mit abgesicherter finanzieller Basis.

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