Wiener Pflegeausbildungsprämie
Monatliche Prämie von 658,40 € für Auszubildende in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen an anerkannten Einrichtungen in Wien. Antragstellung ab Ausbildungsbeginn möglich. Gültig 01.01.2025–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen durch finanzielle Anreize, um diese Ausbildungswege attraktiver zu gestalten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufrechte Teilnahme an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien
- Kein Bezug von Leistungen oder Förderungen des AMS
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag
- Unterfertigte "Zustimmung und Bestätigung"
- Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung
- Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Beschreibung
Die Wiener Pflegeausbildungsprämie fördert seit dem 1. Jänner 2025 Ausbildungen in Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Gesundheits- und Krankenpflege sowie in Sozialbetreuungsberufen an anerkannten Einrichtungen in Wien mit einem monatlichen Zuschuss von 658,40 Euro (Stand 2026). Mit dieser Initiative setzt die Stadt Wien wichtige finanzielle Anreize, um den Berufseinstieg in Gesundheits- und Sozialberufen attraktiver zu gestalten und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2026, wobei eine rückwirkende Auszahlung für maximal drei Monate möglich ist und die Prämie jeweils im Nachhinein überwiesen wird.
Gefördert werden Privatpersonen, die eine staatlich anerkannte Ausbildung an einer in Wien ansässigen Einrichtung absolvieren und keine Leistungen oder Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) beziehen. Voraussetzung ist eine aufrechte Teilnahme an der Ausbildung sowie der Ausschluss von AMS-Bezügen. Der Antrag kann online ab Ausbildungsbeginn gestellt werden und erfordert folgende Unterlagen: einen vollständigen Online-Antrag, die unterfertigte „Zustimmung und Bestätigung“, eine aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung, eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als vier Wochen) und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) übernimmt die Bearbeitung, die aufgrund von Abstimmungen mit den Ausbildungseinrichtungen bis zu zwei Monate dauern kann. So wird die berufliche Qualifizierung im Gesundheits- und Sozialbereich in Wien direkt und unbürokratisch unterstützt.
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