Wildökologisches Forum Alpenraum
Finanzielle Unterstützung für das „Wildökologische Forum Alpenraum 2026“ in Salzburg – Anträge von 17.03.2026 bis 12.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Wildökologischen Forums Alpenraum 2026 als gemeinsames Veranstaltungsformat von Landwirtschaftskammer Salzburg, Land & Forst Betriebe Österreich, Österreichischen Bundesforste AG und der Universität für Bodenkultur Wien.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss eines Förderungsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Ergänzungsregisterauszug
Beschreibung
Das Wildökologische Forum Alpenraum 2026 bietet Fachakteur:innen aus Wildökologie, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Wissenschaft im Alpenraum eine Plattform für länderübergreifenden Austausch und Innovation. Die Veranstaltung findet am 11. und 12. Juni 2026 im Hotel Heffterhof in Salzburg statt und wird als gemeinsames Format der Landwirtschaftskammer Salzburg, der Land & Forst Betriebe Österreich, der Österreichischen Bundesforste AG sowie der Universität für Bodenkultur Wien organisiert. Mit einer Fördersumme von 5.500,00 € unterstützt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die Planung und Durchführung dieses Forums, das Impulse in den Schwerpunktbereichen Umwelt-/Naturschutz, Bildung, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz und Klimaschutz setzt.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, die einen Förderungsvertrag mit der Republik Österreich über die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg abschließen. Anträge können zwischen dem 17. März und dem 12. Juni 2026 eingereicht werden, das Projekt kann ab dem 11. Juni 2026 starten. Zum Antragsverfahren gehören ein formelles Förderungsansuchen und ein aktueller Ergänzungsregisterauszug. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ein abschließender Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises ist bis spätestens 30. September 2026 vorzulegen. Dieses Format richtet sich gezielt an Vertreter:innen von Kammern, Bundesforsten, Forschungseinrichtungen und NGOs, die gemeinsam an nachhaltigen Lösungsansätzen für die Herausforderungen im Alpenraum arbeiten möchten.
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