Zuschuss

Wir für Sachsen

Die Bürgerstiftung Dresden vergibt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche in Sachsen, die mindestens 20 Stunden monatlich in Projekten tätig sind. Anträge sind über das Online-Förderportal bis zum 31. Oktober einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.10.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: 35 € bis 45 € monatlich je ehrenamtlich tätiger Person
Projektstart ab: 01.01.2026
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Anerkennung, Stärkung und Weiterentwicklung des Ehrenamts. Das Programm unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten in Bereichen wie Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport durch monatliche Aufwandsentschädigungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufwendungen im Ehrenamt
  • Sachkosten
  • Fahrtkosten
  • Büromaterial

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Doppelt bezuschusste Ausgaben
  • Nicht projektbezogene Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 20 Stunden ehrenamtliches Engagement pro Monat
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Freistaat Sachsen
  • Keine Doppelförderung für denselben Zweck

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Mindeststunden
  • Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Keine parallele Förderung durch andere Programme

Beschreibung

Wir für Sachsen ist ein Förderprogramm, das von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden kann, um das ehrenamtliche Engagement im Freistaat Sachsen zu stärken und weiterzuentwickeln. Über die Bürgerstiftung Dresden werden hierfür monatliche Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen vergeben, die mindestens 20 Stunden im Monat in verschiedensten Projekten aktiv sind – sei es im sozialen Bereich, im Umwelt- und Naturschutz, in der Kultur, im Sport oder in der Bildungsarbeit. Ziel des Programms ist es, das bürgerschaftliche Engagement anzuerkennen und dessen kontinuierliche Weiterentwicklung zu unterstützen. Die Fördermittel ermöglichen es den Projektträgern, Kosten wie Fahrtkosten, Sachausgaben oder Büromaterial abzudecken und damit den finanziellen Aufwand des Ehrenamts zu mindern.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in einer Höhe von 35 bis 45 Euro monatlich je aktiv engagierter Person. Grundlage der Förderung bildet unter anderem die Einhaltung der Mindeststunden und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Freistaat Sachsen. Zudem wird darauf geachtet, dass keine Doppelförderung für denselben Zweck erfolgt. Projektträger, zu denen unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Gemeinden, Stiftungen und Vereine zählen, reichen ihre Anträge ausschließlich online über das Förderportal ein. Dabei sind unter anderem ein ausgefülltes Antragsformular und ein Verwendungsnachweis vorzulegen, um die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel transparent nachzuweisen.

Mit diesem Förderprogramm wird die Bedeutung des Ehrenamts auf breiter gesellschaftlicher Ebene hervorgehoben und die finanzielle Entlastung der engagierten Teilnehmer:innen ermöglicht. Durch die pauschale Abdeckung von notwendigen Ausgaben fördert das Programm nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe, sondern trägt auch dazu bei, den interdisziplinären Charakter des Ehrenamts nachhaltig zu sichern. Der digitale Antragsprozess und die klar definierten Fördervoraussetzungen erleichtern die Beantragung und Abwicklung der Mittel, sodass die Projektträger ihre Ressourcen optimal auf den Gemeinwohlsauftrag konzentrieren können. Diese Förderung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen.

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