Zuschuss

Wir helfen! – Förderung der Bürgerstiftung Biessenhofen

Die Bürgerstiftung Biessenhofen unterstützt unverschuldet in Not geratene Kinder und Familien, insbesondere Familien mit körperlich oder geistig beeinträchtigten Kindern. Hinweise auf Unterstützungsfälle können jederzeit erfolgen.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Die Bürgerstiftung Biessenhofen gewährt im Einzelfall finanzielle Zuwendungen an Familien und Kinder, die unverschuldet in Not geraten sind, um ihre Lebenssituation zu stabilisieren und besonderen Bedarf zu decken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Biessenhofen
  • Nachweis einer unverschuldeten Notlage
  • Empfehlung oder Hinweis durch gemeindenahe Institutionen oder Privatpersonen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kontaktaufnahme mit Schilderung der Situation

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Notlage
  • Grad der Beeinträchtigung der Kinder
  • Vertrauenswürdige Empfehlung

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Biessenhofen vergibt im Rahmen ihrer Initiative „Wir helfen!“ jederzeit finanzielle Zuschüsse an Familien und Kinder, die unverschuldet in Not geraten sind. Gefördert werden besonders Lebenssituationen, in denen körperliche oder geistige Beeinträchtigungen eines Kindes den Alltag stark belasten. Ziel der Stiftung ist es, durch bedarfsorientierte Zuwendungen die Stabilität der betroffenen Haushalte zu verbessern und akute Härten abzumildern. Antragstellende Privatpersonen aus der Gemeinde Biessenhofen können jederzeit über die Kontaktaufnahme mit einer detaillierten Situationsschilderung Hinweise auf unterstützungswürdige Fälle geben. Dabei wird großer Wert auf eine vertrauenswürdige Empfehlung durch gemeindenahe Institutionen oder Privatpersonen gelegt, um eine zielgerichtete und wirkungsvolle Vergabe sicherzustellen.

Zur Förderberechtigung gehört der Nachweis des Wohnsitzes in Biessenhofen sowie der unverschuldeten Notlage. Die Entscheidung über eine finanzielle Zuwendung erfolgt auf Basis der Dringlichkeit des Anliegens, des Ausmaßes der Beeinträchtigung sowie einer vertrauensvollen Empfehlung. Da Anträge fortlaufend möglich sind, kann die Bürgerstiftung flexibel und schnell auf akute Hilfsbedarfe reagieren. Eltern und Sorgeberechtigte können den Förderzweck optimal ausschöpfen, indem sie den besonderen Bedarf – beispielsweise für Therapie- oder Hilfsmittelkosten – konkret darstellen. Mit ihrer kontinuierlichen Förderpraxis leistet die Stiftung einen wertvollen Beitrag zur sozialen Sicherheit von Kindern und Familien im Allgäu und stärkt das bürgerschaftliche Engagement in der Region.

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