Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
Förderung nichtinvestiver Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft kleiner und mittlerer Unternehmen in Berliner Bezirken. Anträge werden über die Bezirksämter eingereicht. Förderquote 40 %, max. 300.000 € pro Projekt.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Berlin fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen auf Ebene der Berliner Bezirke zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität. Gefördert werden Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung, bezirkliches Stadt- und Standortmarketing, Standortmanagement, Aufbau von Wirtschaftsnetzwerken sowie Kooperationsvorhaben von kleinen Unternehmen und innovative Maßnahmen von Sozialunternehmen, Unternehmen oder Start-ups zur Ressourcenschonung und Unterstützung der Erneuerbaren-Energie-Branche.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung ausschließlich für Berliner Bezirksämter
- Projekte müssen im Rahmen eines bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit entwickelt werden
- Mit der Durchführung des Vorhabens darf nicht vor Antragstellung begonnen werden
- Maßnahme darf maximal 5 Jahre dauern
Beschreibung
Die „Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit“ fördern nichtinvestive Infrastrukturprojekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft in den Berliner Bezirken. Als Fördergeber tritt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf, die EFRE-Mittel für gezielte Konzepte, Stadt- und Standortmarketing sowie Netzwerkaufbau bereitstellt. Gefördert werden beispielsweise strategische Bestandsaufnahmen, kooperative Marketingaktivitäten und innovative Ressourcenschonungsprojekte von Sozialunternehmen, Start-ups und KMU. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung bezirklicher Bündnisse, die durch gezieltes Standortmanagement Krisenbewältigung, Umzugsbegleitung und Profilbildung vorantreiben. Die Förderquote beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 € pro Vorhaben. Eine Antragstellung ist jederzeit über die zuständigen Bezirksämter möglich, wobei der Projektbeginn erst nach Antragseinreichung erfolgen darf und die Gesamtdauer fünf Jahre nicht überschreiten darf.
Die Zielgruppen umfassen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer:innen, die durch Netzwerkbildung und Kooperationsvorhaben ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen möchten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbindung in ein bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit sowie die Einhaltung der EFRE-Richtlinien. Öffentliche Einrichtungen im Sinne der Bezirksämter können Anträge ohne feste Fristen laufend einreichen. Mit dieser Initiative verfolgt das Land Berlin das Ziel, nachhaltige Stadt- und Standortentwicklung voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, um die Produktivität lokaler Unternehmen langfristig zu steigern. Interessierte Kommunalverwaltungen erhalten detaillierte Informationen und Antragsunterlagen über ihre Bezirksämter.