Zuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Zuschüsse für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen in Berlin. Anträge im Windhundverfahren möglich, Förderung bis 31.12.2027.

Klimaschutz Unternehmensfinanzierung Beratung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständig Tätige mit Sitz in Berlin bei der Umstellung auf elektrisch betriebene Fahrzeugflotten, dem Aufbau privater und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie mit Potenzial- und Realisierungsberatungen, um nachhaltige Mobilitätslösungen und CO₂-Reduzierungen im Wirtschaftsverkehr voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten (Potenzial- und Realisierungsberatung)
  • Anschaffung oder Leasing von Elektrofahrzeugen
  • Errichtung und Leasing stationärer Ladeinfrastruktur
  • Um- und Einbauten für E-Inklusionstaxis

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
  • KMU nach EU-Definition oder selbstständig Tätige
  • Gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutztes Elektrofahrzeug oder Ladeinfrastruktur erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebotskopien für Fahrzeugkauf, Leasing oder Umrüstung
  2. Angebotskopien für Ladeinfrastruktur und Netzanschluss
  3. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  4. Legitimationsdokumente (Personalausweis/Reisepass)
  5. Erklärungen zur De-minimis- bzw. AGVO-Beihilfe
  6. Eigenerklärung zur geteilten Nutzung der Ladeinfrastruktur
  7. Kooperationsvereinbarung bei Ladeinfrastrukturanbietern

Bewertungskriterien

  • EU-KMU-Definition
  • Nachhaltigkeitsaspekte der Mobilitätslösung
  • Kosten- und Effizienzstruktur des Vorhabens

Beschreibung

Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Ziel ist die nachhaltige Umstellung gewerblicher Fahrzeugflotten auf batterieelektrische oder Brennstoffzellen-Antriebe und der Ausbau privater und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Ergänzend stehen Potenzial- und Realisierungsberatungen zur Verfügung, um Mobilitätsbedarfe zu analysieren, CO₂-Einsparpotenziale zu identifizieren und die technischen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Fuhrparkintegration, Netzanschluss und sektorale Kopplung zu klären.

Gefördert werden unter anderem

Anschaffung oder Leasing von E-Fahrzeugen (PKW, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder, E-Inklusionstaxis) mit Zuschüssen bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 25.000 € je Inklusionstaxi),

Errichtung und Leasing stationärer Ladepunkte (AC bis 22 kW: 50 % bis 2.500 € pro Ladepunkt; DC ab 22 kW: 50 % bis 30.000 € pro Ladepunkt) sowie Netzanschlusskosten (SSP/NSP: 50 % bis 55.000 € pro Standort),

Beratungskosten für je bis zu 80 % der Netto-Aufwendungen (max. 1.000 € Tage­satz).

Die Antragstellung erfolgt elektronisch im Windhundverfahren bis zum 31.12.2027 oder bis zum Mittelausschöpfung; nach positiver Prüfung wird die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Notwendige Unterlagen umfassen u. a. Angebotskopien für Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen, Gewerbe- oder Handelsregisternachweis sowie Erklärungen zu De-minimis- und AGVO-Beihilfen. So können Berliner Unternehmen ihre Mobilitätsflotten klimaschonend modernisieren und zugleich Effizienzsteigerungen realisieren.

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