Wirtschaftsstandort Villach
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionsvorhaben von Unternehmen im Villacher Stadtgebiet zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen (max. € 30.000). Anträge ab 01.01.2024 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Betrieben bei der Durchführung von Investitionsvorhaben, die zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Villach beitragen, indem sie neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Planungsaufwendungen
- Bauliche Maßnahmen
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Rechte, Lizenzen, Software
- Marketingmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Grundstückankäufe bzw. Baurechtszinsen
- Ankauf oder Leasing von Kraftfahrzeugen
- Vertragserrichtung und Nebenkosten/Gebühren
- Mobiltelefone und Tablets
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Villacher Stadtgebiet
- Branche Handwerk, Gewerbe oder Industrie
- Förderbare Projektkosten mindestens EUR 100.000 exkl. USt.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
- Projektbeschreibung mit Finanzierungsplan, Zeitplan, Beschäftigungsentwicklung und Gesamtkostenschätzung
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Wirtschaftsjahre (bzw. Afa-Liste)
- Auszug Sozialversicherungsdatenträger oder Nachweis Kommunalsteuer
- Wirtschaftliche Planrechnung für die nächsten drei Jahre
- Aktueller Finanzamtsauszug (auf Verlangen)
- Aktueller Sozialversicherungsauszug (auf Verlangen)
Bewertungskriterien
- Arbeitsplatzeffekt
- Förderbare Projektkosten
- Signifikanz der Investition für das Unternehmen
Beschreibung
Die einmalige, nicht rückzahlbare Wirtschaftsförderung für den Standort Villach unterstützt Unternehmen, Existenzgründer:innen und Neuansiedlungen aus Handwerk, Gewerbe und Industrie bei Investitionen, die im Villacher Stadtgebiet angesiedelt sind. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des regionalen Wirtschaftsstandorts durch Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Gefördert werden Projekte mit förderbaren Gesamtkosten ab EUR 100.000 (exkl. USt.) in den Bereichen Planungsaufwendungen, bauliche Maßnahmen, Büro- und Geschäftsausstattung, Rechte, Lizenzen und Software sowie Marketingmaßnahmen. Eine strategische Investition gilt als förderbar, wenn sie unmittelbar zu einer Erhöhung der Vollzeitäquivalente um mindestens 10 % (mindestens 1,5 VZÄ) oder zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei wesentlicher Maßnahmebedeutung führt. Unternehmen aus nicht zulässigen Branchen, etwa Handel, Gastronomie, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Tourismus oder Web-Portale, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die maximale Fördersumme beträgt EUR 30.000, verteilt auf eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten. Nach positiver Bescheidung erfolgt der Mittelabruf in zwei Tranchen: bis zu 50 % nach Vertragsunterzeichnung und Abschluss der Investition, der Rest nach Projektende und Nachweis der erreichten Arbeitsplatzeffekte. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte im Villacher Stadtgebiet sowie die fristgerechte Vorlage von Antragsformular, Finanzierungs- und Zeitplan, Beschäftigungsentwicklung, Jahresabschlüssen, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuer-Nachweisen sowie einer dreijährigen Planrechnung. Unzulässige Ausgaben wie Personalkosten, Grundstückerwerb, Kraftfahrzeuge oder Verbrauchsmaterial bleiben unberücksichtigt. Anträge können unbefristet ab dem 01.01.2024 online eingereicht werden und werden im Rahmen des Bereichssubventionsordnung Wirtschaft geprüft.
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