Wissenschaft, Projekt- und Jahresförderungen
Projekt- und Jahresförderungen für Kultur-, Sozial- und Naturwissenschaften in Kärnten. Zuschüsse für Publikationen, Konferenzen, Tagungen, Forschungs- und Digitalisierungsprojekte. Gültig ab 01.01.2026 unbegrenzt. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Druckkostenzuschüssen für wissenschaftliche Publikationen, Zuschüssen zu Organisation und Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Symposien, Unterstützung von Forschungs- und Digitalisierungsprojekten sowie Unterstützung der wissenschaftlichen Tätigkeit von Institutionen in Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Publikationskosten
- Veranstaltungskosten
- Reisekosten
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Antragstellung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kärnten-Bezug (Wohnsitz bzw. thematischer Bezug)
- Erfüllung der §§ 3-5 K-KFördG 2001
- Abstimmung mit anderen Förderstellen
- Vollständig ausgefüllter und digital signierter Antrag vor Projektbeginn
- Beachtung der Einreichfristen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und digital signiertes Antragsformular
- Fachliche Unterlagen gemäß §§ 3-5 K-KFördG
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Wissenschaftlicher Wert
- Kärnten-Bezug
- Plausibilität des Finanzplans
Beschreibung
Die Projekt- und Jahresförderungen für die Wissenschaft in Kärnten bieten Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen flexible Zuschüsse für Publikationsvorhaben, Konferenzen, Tagungen, Forschungs- sowie Digitalisierungsprojekte. Gefördert werden Druckkostenzuschüsse bei facheinschlägigen Verlagen, Beiträge zu Organisation und Teilnahme an (inter-)nationalen Symposien ebenso wie Investitionen in Personal- und Sachkosten. Die Maßnahme deckt Kultur-, Sozial- und Naturwissenschaften ab und unterstützt zudem die kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit von Institutionen in Kärnten. Anträge können ab dem 1. Jänner 2026 unbegrenzt eingereicht werden und werden laufend geprüft, um Forschungsvorhaben zeitnah zu realisieren. Die Finanzierung orientiert sich an innovativem und wissenschaftlich wertvollem Mehrwert, an Plausibilität des Finanzplans und an einem nachweisbaren Kärnten-Bezug.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein vollständiges, digital signiertes Formular, das vor Beginn des Vorhabens eingereicht wird. Der/die Antragsteller:in hat den thematischen oder persönlichen Kärnten-Bezug gemäß den §§ 3–5 K-KFördG 2001 darzulegen und Förderungen anderer Stellen abzustimmen. Förderfähige Ausgaben umfassen Publikations-, Veranstaltungs- und Reisekosten sowie Personal- und Sachaufwendungen; Kosten, die bereits vor Antragseinreichung angefallen sind, werden nicht berücksichtigt. Entscheidend für die Förderung sind der Innovationsgehalt, der wissenschaftliche Beitrag, die regionale Verankerung sowie die Finanzierungsplanung. Als Nachweis sind neben dem ausgefüllten Antragsformular fachliche Unterlagen bereitzustellen und bei Bewilligung die Verwendung des Landeslogos „Land Kärnten Kunst und Kultur“ sichtbar zu machen. Dieser Zuschuss sichert Kärntens Forschende und Einrichtungen langfristig ab und fördert den Wissensaustausch in der Alpen-Adria-Region.
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